jeder kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn alle seine Umsätze = Einnahmen unter 17.500,-- liegen. Wenn derjenige noch eine gewerbliche Tätigkeit als Hauptberuf hätte, dann müssen alle Einnahmen für die USt zusammengezählt werden.
mE ist aber der USt-Satz für Musiker 19% - Ausnahme eigene Kompositionen, an denen auch das Urheberrecht übertragen wird.
17.500 € einnahmen zählen doch nur fürs 1. jahr der angemeldeten tätigkeit und dann ist die Grenze doch 50.000 Euro oder???
Musiker Max Musikus hat bisher immer Unterrichtshonorare und rechnungen an die band ohne Umsatzsteuer gestellt.
Schon 7 jahre lang…bisher hat das der Fiskus so akzeptiert…!!!
Max Musikus weiss aber nicht genau ob er sich hier auf dünnem Eis bewegt??
17.500 € einnahmen zählen doch nur fürs 1. jahr der
angemeldeten tätigkeit und dann ist die Grenze doch 50.000
Euro oder???
nein! Sowie in einem Jahr 17500,-- überschritten, muss ab Folgejahr mit USt berechnet werden!
Musiker Max Musikus hat bisher immer Unterrichtshonorare und
rechnungen an die band ohne Umsatzsteuer gestellt.
Schon 7 jahre lang…bisher hat das der Fiskus so
akzeptiert…!!!
Max Musikus weiss aber nicht genau ob er sich hier auf dünnem
Eis bewegt??
ok kann man dieses paragraphen/beamtendeutsch aus §ust19 auch mal in verständliches deutsch übersetzen???
steig da nicht richtig durch.
Max mustermann hat in seinen rechnungen…egal ob unterricht oder band immer den vermerk:
laut kleinunternehmerregelung §Ust19 nicht umsatzsteuerpflichtig.
ok kann man dieses paragraphen/beamtendeutsch aus §ust19 auch
mal in verständliches deutsch übersetzen???
steig da nicht richtig durch.
Deswegen einfach mal einen Fachmann fragen und nicht hier nur meckern, wenn man falsche Aussagen klarstellt! Warum sollte es hier Beratung für lau geben- vonmir jedenfalls nicht mehr!
Max mustermann hat in seinen rechnungen…egal ob unterricht
oder band immer den vermerk:
laut kleinunternehmerregelung §Ust19 nicht
umsatzsteuerpflichtig.
wie sollte er das jetzt in zukunft handhaben?
Das ist ja auch ok, aber wenn über 17.500,-- in einem Jahr, ab Folgejahr ustpflichtig!! Irgendwann merkt es auchein Finanzamt und fordert dann mal locker mehrere Jahre nach!
hab doch gar nicht gemeckert…
und das forum ist ja genau hierfür da um fragen zu stellen.
wenn man eben wie z.b. bei wikipedia sachverhalte anders liest, kann man auch nix dafür. Max M. ist sich einfach unsicher…wenn er es hier wieder anders herum hört.
braucht man sich ja nicht gleich angegriffen zu fühlen.
danke auch dann für die hilfe
muss ich halt nen teuren fachmann fragen…wenn DU es so meinst…schade