ich habe folgendes Problem im Bereich „Steuerbefreihung bei Bauleistungen“
Wir haben von einem unserer Lieferanten eine Rechnung bekommen über Bauleistungen. Freistellungsbescheinigung liegt uns vor. Die Rechnung wurde somit richtig ohne Steuerausweis ausgestellt.
Diese Leistung ist für uns aber nur ein durchlaufender Posten und wird direkt an einen Kunden weiterberechnet.
Meine Frage: Muss unsere Weiterberechnung auch ohne Steuerausweis sein oder wird auf unsere Rechnung an den Kunden Netto zzgl. 19 % Steuer ausgestellt?
das wäre Rechtsberatung - Darf man so nicht beantworten. Ein Tipp und wir haben Freitag, also schnell sein oder auf Montag verschieben. In den Landeshauptstädten [keine Ahnung in welchem Bundesland Sie leben] gibt es jeweils eine OFD [Oberfinanzdirektion]. Rufen Sie dort an und lassen sich mit der Abteilung für die Umsatzsteuer verbinden. Die fragen zwar vielleicht noch das eine oder andere zum Sachverhalt, aber nicht nach Ihrer Steuernummer. Also keine Angst, viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk-D. Hansmann
ich habe folgendes Problem im Bereich „Steuerbefreihung bei
Bauleistungen“
eine Rückfrage hierzu: Geht es um einen echten durchlaufenden Posten, d.h. die Leistung wird vom Sub für den Auftraggeber erbracht, an den weiter berechnet wird - dieser hat den Sub beauftragt, der Sub ist ihm gegenüber verantwortlich, er nimmt das Gewerk selbst ab etc.?
Oder geht es bloß um eine übliche Weiterberechnung im Rahmen eines Werkvertrages?
Das ist entscheidend, um die USt dabei klarzumachen.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort.
Ich war jetzt eine geraume Zeit nicht mehr im Büro.
Es handelt sich nicht um einen echten durchlaufenden Posten.
Eher um eine normale Weiterberechnung.Weiterberechnet wird 1:1.