wenn man die kompletten Umsatzsteuer für das Jahr 2009 erst im
Jahr 2010 an das Finanzamt gezahlt hat, so stellt sich mir nun
die Frage:
Sind dies Ausgeben welche ich als Betreibsausgaben in der
Steuererklärung angeben kann? Falls ja, wo muß der Spaß dann
rein.
Nein, die Ausgaben kommen nicht direkt in die (Einkommen-) Steuererklärung.
Variante 1 - Bilanz wurde erstellt: Die USt ist im Jahr der Entstehung (2009) in der Bilanz zu berücksichtigen und wirkt sich nicht auf den steuerlichen Gewinn aus.
Variante 2 - Einnahme-Überschuß-Rechnung wurde erstellt: Die USt ist im Jahr der Zahlung (2010) in der EÜR (Anlage EÜR) zu berücksichtigen und wirkt sich auf den Gewinn aus.