Hallo zusammen,
ich habe eine Frage für folgende Situation:
Ein Reiseveranstalter verkauft Reisen im Ausland, die er auch selbst begleite bzw. ausführt.
Der Kunde zahlt den Reisepreis auf ein deutsches Bankkonto. Die Reise beginnt aber in Spanien und setzt sich in Marokko fort. Reisebeginn und Leistungserbringung liegen folglich im Ausland!
Auf den Kundenrechnungen (Privatleute) wird keine USt. berechnet.
Die Besteuerung des Einkommens in Deutschland ist unstrittig.
Wie sieht es aber in dem Fall mit der Umsatzsteuer aus ???
Ist der Veranstalter/Dienstleister in deutschland umsatzsteuerpflichtig ???
Dank und Gruß
Padjom