Umsatzsteuer für ebay-Händler notwendig ?

Hallo

ich habe eine Frage zu einem erfundenen Sachverhalt und natürlich will ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung. Lediglich eine zweite oder dritte Meinung zu Meiner.

Herr Mustermann verkauft Waren in einem Auktionsportal. Die Waren werden direkt aus dem EU-Ausland (von dem Handelspartner Musterknabe) an den Kunden verschickt und auch im dortigen EU-Ausland im vollen Umfang (also bezogen auf den Verkaufspreis und dem Porto für den Endkunden) mit Umsatzsteuer bzw. MwSt. versteuert. Die mitgelieferten Rechungen sind mit dem Absender und der Umsatzst.-ID von Herrn Musterknabe versehen. Auch ist die Rechung in dessen Landessprache verfaßt und in dessen Währung. Ist zwar EU aber kein Euro-Land.

Herr Mustermann hat dagegen nur eine kleine Provision vom Verkaufswert erhalten und schreibt den Endkunden keine Rechung.

Nun meine große Preisfrage.

Muß Herr Mustermann auf die Ware in Deutschland noch einmal Umsatzsteuer zahlen?

Ein gewisses Amt ist dieser Auffassung, jedoch Herr Mustermann sieht dies anders.

Eure Meinung bzw. unverbindliche Sichtweise würde mich sehr interessieren.

Grüße

Servus,

Ort der Lieferung ist in diesem Fall dort, wo der Versand beginnt. Umsatzsteuerlich gibt es zwei Lieferungen: Diejenige (A) von dem Lieferanten Mustermanns an Mustermann und diejenige (B) von Mustermann an dessen Kunden.

(A) ist eine innergemeinschaftliche Lieferung; wenn Mustermann dem Lieferanten seine gültige USt-ID-Nummer angegeben hat und Lieferant von (A) im Gemeinschaftsgebiet sitzt, macht der Lieferant was falsch.

(B) ist eine ruhende Lieferung von Mustermann an seinen Kunden. Ort der Lieferung ist dort, wo der Versand endet, also in D. Die Lieferung ist steuerbar und steuerpflichtig in D, das FA sieht das genau richtig. Ob irrtümlich in irgendeinem anderen Land schon USt abgeführt worden ist, interessiert dabei nicht, weil die beiden Lieferungen zwar wirtschaftlich zusammenhängen, aber in der Besteuerung nicht.

Nun kann es sein, dass Mustermann gegenüber dem Lieferanten verschweigt, dass er Unternehmer ist, und ihm keine USt-ID-Nummer angibt. Dann hat er gelitten, es geht dann in Ordnung, dass zwei Länder USt erheben.

Schöne Grüße

MM