Muß ich für für die im Jahr 2010 als freiberuflicher selbständiger Kunstmaler für die in meinem Atelier veranstalteten Malkurse (Lehrtätigkeit), 19% Umsatzsteuer entrichten?
Meines Erachtens handelt es sich hiebei nicht um steuerpflichtige Lieferung und Leistungen.
In den vergangenen Jahren wurde ich vom Finanzamt hierzu nicht verpflichtet, für Lehrtätigkeit Umsatzsteuer zu entrichten. Vom zuständigen Finanzamt bekam ich heute am 16.03.2013 den Bescheid einer Nachzahlung, wegen der steuerpflichtigen Lieferung, sonstiger Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben von 239,40 Euro, auf Grund meiner Einahmen der durchgeführten Malkurse im Atelier.
Nach meinem Wissen bin ich verpflichtet, dem Finanzamt nur von den Einnahmen(Gewinnermittlung)von Bildern, 7% Umsatzsteuer (zum ermäßigten Steuersattz), zu entrichten.
Über eine Antwort wäre ich dankbar, damit ich mir sicher bin, ob ich innerhalb eines Monats Einspruch erhebe.