Susi Schlau eröffnet eine Lerntherapeutische Praxis. Von einigen Kollegen erfährt sie, dass sie nach § 4 Abs 21 UStG keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Andere Lerntherpeuten wiederum zahlen Umsatzsteuer.
Nun fragt sie sich:
Welche Vor- oder Nachteile hat es, KEINE Umsatzsteuer zu zahlen? Spart sie dabei effektiv etwas?
Und wenn sie nicht zahlen möchte: Muss sie sich offiziell befreien lassen, oder zahlt sie dann halt einfach nicht?
Wenn ein Unternehmer für einen Auftraggeber tätig ist, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er, wenn er selbst USt-freie Umsätze ausführt, um den Betrag der USt billiger anbieten.
In Zweifelsfällen können Unternehmer beim Finanzamt vor Ausführung der geplanten Leistungen eine verbindliche Auskunft einholen, wie ihre Umsätze zu behandeln sind. Das geht ausschließlich schriftlich und setzt eine konkrete Darlegung der beabsichtigten Tätigkeit voraus.
Ich vermute aber, mit aufmerksamer Lektüre von § 4 Nr. 21 UStG wird sich die Sache ohnehin erledigt haben.