Hallo liebe Wissende,
Susi Schlau eröffnet eine Lerntherapeutische Praxis. Von einigen Kollegen erfährt sie, dass sie nach § 4 Abs 21 UStG keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Andere Lerntherpeuten wiederum zahlen Umsatzsteuer.
Nun fragt sie sich:
Welche Vor- oder Nachteile hat es, KEINE Umsatzsteuer zu zahlen? Spart sie dabei effektiv etwas?
Und wenn sie nicht zahlen möchte: Muss sie sich offiziell befreien lassen, oder zahlt sie dann halt einfach nicht?
Danke für eure Tipps!