Nemen wir an, jemand betreibt ein kleines Gewerbe mit Umsatzsteuer (=Verzicht auf die „Besteuerung als Kleinunternehmen“). Er ist aber noch deutlich unter den Grenzen, bei denen er eigentlich mit USt arbeiten müsste.
Er meldet nun zusätzlich (da völlig anderer Tätigkeitsbereich) eine Freiberufliche Tätigkeit an.
Klar ist:
Wenn er mit beidem zusammen über die 17.500€/50.000€ kommt, muss er auch für beides USt zahlen.
Frage:
Solange er deutlich unter diesen Grenzen bleibt, Kann er das Gewerbe „mit USt“ und den Freiberuf „ohne USt“ betreiben?
Beim Gewerbe geht es um Bürodienstleistungen, beim Freiberuf um Schulung.
Solange er deutlich unter diesen Grenzen bleibt, Kann er das
Gewerbe „mit USt“ und den Freiberuf „ohne USt“ betreiben?
Beim Gewerbe geht es um Bürodienstleistungen, beim Freiberuf
um Schulung.
Wenn beides als Einzelunternehmer ausgeübt wird, dann nicht. Das Unternehmen eines Unternehmers i.S.d. UStG umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§2 (1) S. 2 UStG). Eine Einzelperson kann nur einmal Unternehmer sein.
Evtl. könnte die freiberufl. unterrichtende Tätigkeit aber sowieso USt-frei sein (§ 4 Nr 21 b UStG).
Wenn beides als Einzelunternehmer ausgeübt wird, dann nicht.
Das Unternehmen eines Unternehmers i.S.d. UStG umfaßt die
gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers
(§2 (1) S. 2 UStG). Eine Einzelperson kann nur einmal
Unternehmer sein.
Das Gewerbe betreibt er zusammen mit seiner Frau, den Freiberuf solo.
Beteuert werden sie gemeinsam.
Evtl. könnte die freiberufl. unterrichtende Tätigkeit aber
sowieso USt-frei sein (§ 4 Nr 21 b UStG).
Passt leider nicht.
Es geht um Nachhilfe für Schüler und Studenten oder Word- bzw. Excel-Hilfe für Erwachsene.