Umsatzsteuer-ID-Nummer

Ich habe folgendes Problem mit der USt-ID-Nummer:

Mandant A aus Deutschland hat eine Baustelle in einem anderen EG-Mitgliedsland (CZ).

Er bekommt von Lieferant B aus Deutschland Material auf diese Baustelle in CZ geliefert.

Die erbrachte Leistung wird am Ende dem Kunden C aus CZ in Rechnung gestellt.

Die Leistung von A an C wird entsprechend ohne Steuer unter Angabe der USt-ID-Nummer in Rechnung gestellt.

Bei der Lieferung von B an A ist jedoch der Ort der Leistung CZ. Was bedeutet der Deutsche A brauch eine ID-Nummer aus CZ.

Nun meine Frage. Hat jemand eine Ahung wie das praktisch ablaufen soll? Woher bekomme ich für einen deutschen Mandanten eine ID-Nummer CZ her?

Und das wo mir sämtliche Sprachkenntisse in CZ fehlen :wink:

Ich glaube hier werden einige Sachverhalte durcheinander geworfen. Die Materiallieferung von B an A wäre eine steuerfreie IG-Lieferung wenn alle Voraussetzungen vorliegen würden:
1.) Ware von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat (erfüllt!)
2.) 2 unterschiedliche UST-ID Nummern. (nicht erfüllt, da wohl nur 2 deutsche UST-ID Nummern vorliegen)

Daher Ort der Lieferung dort wo die Beförderung/Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG) --> Deutschland --> 19 % USt. Möglicherweise darf sich jedoch A diese Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, da der Anschlussumsatz (Lieferung/Leistung von A an C) in Deutschland nicht steuerbar ist.

Das Problem an sich ist die Baustelle in CZ. Die fällt nämlich unter die sog. Grundstücksumsätze (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG). Grundstücksumsätze sind dort steuerbar wo sich das Grundstück befindet --> CZ.
Folgt: Steuerliche Registrierung in CZ, Ausweis von CZ-Umsatzsteuer von A an C. (…) Sofern es in CZ nicht auch eine Umwälzung der Steuerschuldernschaft für Bauleistungen gibt. Aber da kann wohl nur noch ein CZ-Steuerberater weiterhelfen.

Hallo,

Ich glaube hier werden einige Sachverhalte durcheinander
geworfen. Die Materiallieferung von B an A wäre eine
steuerfreie IG-Lieferung wenn alle Voraussetzungen vorliegen
würden:
1.) Ware von einem Mitgliedsstaat in einen anderen
Mitgliedsstaat (erfüllt!)
2.) 2 unterschiedliche UST-ID Nummern. (nicht erfüllt, da wohl
nur 2 deutsche UST-ID Nummern vorliegen)

Dies ist keine Voraussetzung für eine Ig-Lieferung, eine USt-ID muss nur Buchmäßig aufgezeichnet werden um den Unternehmerstatus des Abnehmers zu dokumentieren.

Allerding ist Voraussetzung, dass die Lieferung der Erwerbsbesteuerung im anderen Mitgliedsstaat unterliegt. Ich gehe mal davon aus, dass auch in CZ den innerg. Erwerb gibt, damit wäre A allerdings doch wieder gezwungen sich in CZ steuerlich registrieren zu lassen.

Ich gebe zu, ich bin verwirrt und Du hast evtl. doch recht?

Daher Ort der Lieferung dort wo die Beförderung/Versendung
beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG) --> Deutschland --> 19 % USt.
Möglicherweise darf sich jedoch A diese Umsatzsteuer nicht als
Vorsteuer abziehen, da der Anschlussumsatz (Lieferung/Leistung
von A an C) in Deutschland nicht steuerbar ist.

Nicht steuerbare Umsätze führen nie und nimmer zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Nur steuerfreie Umsätze und davon nicht alle vgl. § 15 (3) UStG.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Dies ist keine Voraussetzung für eine Ig-Lieferung, eine
USt-ID muss nur Buchmäßig aufgezeichnet werden um den
Unternehmerstatus des Abnehmers zu dokumentieren.

Für eine STEUERFREIE IG-Lieferung ist eine gültige - in diesem Fall nicht deutsche - UST-ID Nummer sehr wohl eine Voraussetzung.

Eine USt-ID nummer gilt jedoch NIE rückwirkend. D.h. da zum Zeitpunkt der Lieferung hatte A keine CZ UST-ID, daher unterliegt die Lieferung von B an A wie dargestellt der deutschen Umsatzbesteuerung.

Allerding ist Voraussetzung, dass die Lieferung der
Erwerbsbesteuerung im anderen Mitgliedsstaat unterliegt. Ich
gehe mal davon aus, dass auch in CZ den innerg. Erwerb gibt,
damit wäre A allerdings doch wieder gezwungen sich in CZ
steuerlich registrieren zu lassen.

Siehe voriger Kommentar. Eine Erwebsbesteuerung kann nicht rückwirkend erfolgen, da zum Zeitpunkt der Lieferung keine CZ-USt-ID vorlag.

Nicht steuerbare Umsätze führen nie und nimmer zur Versagung
des Vorsteuerabzugs. Nur steuerfreie Umsätze und davon nicht
alle vgl. § 15 (3) UStG.

Hier war ich mir nicht sicher. Daher das „möglicherweise“.

Das eigentliche Problem - nämlich die zwingende steuerliche Registrierung in CZ (mit all seinen Pflichten - Abgabe von Anmeldungen, Erklärungen, etc.) ist nicht mehr umgehbar. Der Mandant hat sich damit sicher keinen Gefallen getan.

Viele Grüße,

Alex

Hallo Chris,

Dies ist keine Voraussetzung für eine Ig-Lieferung, eine
USt-ID muss nur Buchmäßig aufgezeichnet werden um den
Unternehmerstatus des Abnehmers zu dokumentieren.

Für eine STEUERFREIE IG-Lieferung ist eine gültige - in diesem
Fall nicht deutsche - UST-ID Nummer sehr wohl eine
Voraussetzung.

Kannst Du mal eine Quelle nennen, bevor Du mich anschreist.
Nix für ungut, aber in § 6a UStG, 17a ff UStDV und in den UStR steht davon nichts.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Kannst Du mal eine Quelle nennen, bevor Du mich anschreist.
Nix für ungut, aber in § 6a UStG, 17a ff UStDV und in den UStR
steht davon nichts.

Ich schreie nie - das war völlig ohne Agression gemeint.

Für was genau möchtest Du eine Quellangabe haben? Eine UST-ID Nummer muss zum Zeitpunkt der steuerfreien IG-Lieferung immer gültig sein.

Viele Grüße,

Alex

Hallo Chris,

Kannst Du mal eine Quelle nennen, bevor Du mich anschreist.
Nix für ungut, aber in § 6a UStG, 17a ff UStDV und in den UStR
steht davon nichts.

Ich schreie nie - das war völlig ohne Agression gemeint.

Für was genau möchtest Du eine Quellangabe haben? Eine UST-ID
Nummer muss zum Zeitpunkt der steuerfreien IG-Lieferung immer
gültig sein.

Hallo Alex,

für folgende Aussage, insbesondere „nicht deutsche“:

Für eine STEUERFREIE IG-Lieferung ist eine gültige - in diesem Fall nicht deutsche - UST-ID Nummer sehr wohl eine Voraussetzung.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

Versetz dich mal in die Lage des B.

B muss unter seiner deutschen UST-ID Nummer eine ZM abgeben. In der ZM dürfen keine deutschen UST-ID´s aufgeführt sein.

§ 18a Abs. 4 Nr. 1a UStG
(…) die UST-ID jedes Erwerbers, die ihm in einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurde (…)

Gruß,

Alex

Versetz dich mal in die Lage des B.

B muss unter seiner deutschen UST-ID Nummer eine ZM abgeben.
In der ZM dürfen keine deutschen UST-ID´s aufgeführt sein.

Das klingt echt logisch. Da habe ich noch gar nicht dran gedacht. Deshalb will B von A unbedingt eine CZ-ID-Nummer.

Kann man denn nicht einfach auf die steuerfrei Lieferung verzichten? B liefert normal mit Steuer und A zieht sich die Vorsteuer?

Gruß Melanie

Hallo Melanie,

Kann man denn nicht einfach auf die steuerfrei Lieferung
verzichten? B liefert normal mit Steuer und A zieht sich die
Vorsteuer?

Wenn A dem B keine nicht deutsche USt-ID vorlegen kann, dann unterliegt die Lieferung - wie weiter oben beschrieben - der dt. Umsatzsteuer (19 %).

Trotzdem führt A an C in CZ Umsätze aus die der tschechischen Umsatzsteuer unterliegen - was eine steuerliche Registrierungspflicht in CZ auslöst.

Grüße,

Alex