Hallo!
Folgende Annahme: Ein Einzelunternehmen erstellt die jährliche Einnahmenüberschussrechnung für das Finanzamt. Das Unternehmen hat jeden Monat (unterschiedliche) Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Wird die Umsatzsteuerzahlung für Q4 bzw. Dezember im Jahr der Umsatzsteuer oder im Jahr der Bezahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt (also im nächsten Jahr) in der EÜR eingetragen. Gibt es dabei einen Unterschied bei Soll- oder Istversteuerung?
Ist das bei Bilanzierung anders (also in welchem Jahr)?
Es geht also nur um die Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung (=Gewerbegewinn). Nicht um die Zahlung der eigentlichen Umsatzsteuer an das FA …
Danke im Voraus!
Gruß
Stephan