Servus,
immer langsam mit die jungen Pferde!
Die Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit erfolgt als Ermittlung des Überschusses aus Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Wenn jetzt ein Honorar von z.B. 11.900 € eingeht, dann setzt sich dieser Geldeingang zusammen aus 10.000 € Erlös und 1.190 € Umsatzsteuer. Das ist der erste Punkt, an dem Umsatzsteuer Betriebseinnahme ist.
So, und wenn jetzt in einem Voranmeldungszeitraum z.B. ein neuer Server, ein neuer Laserdrucker, eine neue Mikroskopkamera und ein neuer Flachbettscanner gekäuft werden, für ein Projekt, das sechs Monate dauert und erst nach Abschluss Geld eingeht, gibt es in diesem Voranmeldungszeitraum eine Menge abziehbare Vorsteuer und keine eingenommene Umsatzsteuer. Und was kommt dabei raus? Ein Umsatzsteuerguthaben.
Das wird übermittelt, vom FA bekuckt, freigegeben und irgendwann von der Finanzkasse erstattet. Und schwups: Schon wieder ist eine eingehende Umsatzsteuerzahlung Betriebseinnahme.
Beides gilt natürlich auch umgekehrt: Für den Überschussrechner sind Umsatzsteuerzahlungen Betriebsausgaben und mindern den Gewinn, und auch die Vorsteuer in Rechnungen von anderen Unternehmern wird in der Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen.
Jetzt besser?
Wenn nicht - frag gerne weiter: Lieber jetzt, als wenn hinterher etwas dumm gelaufen ist und das böse Finanzamt gar nicht schuld sein will.
Schöne Grüße
MM