Umsatzsteuer in WISO Steuer

Bei der Erfassung von Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit verlangt die Steuersoftware WISO steuer:Mac 2015 die Angabe der vereinnahmten Umsatzsteuer. Diese Eingabe wirkt sich direkt in der berechneten Steuerschuld aus.

Zusätzlich muss ein Freiberufler aber noch seine Umsatzsteuerklärung abgeben und die vereinnahmte Umsatzsteuer ebenfalls ans Finanzamt abführen. Ist das keine doppelte Veranschlagung?

Servus,

immer langsam mit die jungen Pferde!

Die Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit erfolgt als Ermittlung des Überschusses aus Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Wenn jetzt ein Honorar von z.B. 11.900 € eingeht, dann setzt sich dieser Geldeingang zusammen aus 10.000 € Erlös und 1.190 € Umsatzsteuer. Das ist der erste Punkt, an dem Umsatzsteuer Betriebseinnahme ist.

So, und wenn jetzt in einem Voranmeldungszeitraum z.B. ein neuer Server, ein neuer Laserdrucker, eine neue Mikroskopkamera und ein neuer Flachbettscanner gekäuft werden, für ein Projekt, das sechs Monate dauert und erst nach Abschluss Geld eingeht, gibt es in diesem Voranmeldungszeitraum eine Menge abziehbare Vorsteuer und keine eingenommene Umsatzsteuer. Und was kommt dabei raus? Ein Umsatzsteuerguthaben.

Das wird übermittelt, vom FA bekuckt, freigegeben und irgendwann von der Finanzkasse erstattet. Und schwups: Schon wieder ist eine eingehende Umsatzsteuerzahlung Betriebseinnahme.

Beides gilt natürlich auch umgekehrt: Für den Überschussrechner sind Umsatzsteuerzahlungen Betriebsausgaben und mindern den Gewinn, und auch die Vorsteuer in Rechnungen von anderen Unternehmern wird in der Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen.

Jetzt besser?

Wenn nicht - frag gerne weiter: Lieber jetzt, als wenn hinterher etwas dumm gelaufen ist und das böse Finanzamt gar nicht schuld sein will.

Schöne Grüße

MM

Ist das keine doppelte Veranschlagung?

Nein. Denn über die Totalperiode gleicht sich die Umsatzsteuer ja wieder aus.

Beispiel:

Der U hat nur einen Geschäftsvorfall: Er verkauft eine Dienstleistung für 1.000 Taler + 190 USt.

Lösung Umsatzsteuer:

Es sind 190 Euro zu zahlen.

Lösung Einkommensteuer/Gewerbesteuer:

Bei Vereinnahmung: 1.190 sind zu versteuern.

Bei Zahlung der USt an das Finanzamt: 190 sind Betriebsausgabe.

Vielen Dank, EnnoB und Aprilfisch, für eure ausführlichen Antworten!

Habe ich das richtig verstanden: Vereinnahmte Umsatzsteuer ist im Rechnungsjahr als Betriebseinnahme zu versteuern, die daraus resultierende Steuerzahlung wird im Folgejahr als Betriebsausgabe verbucht?

Servus,

das wird zwar auf eins hinauslaufen, wenn keine USt-Voranmeldungen abgegeben werden müssen und die USt für das ganze Kalenderjahr erklärt und bezahlt wird, aber es funktioniert vom Prinzip her ein bisschen anders: Die Betriebseinnahme gehört immer zu der Periode, in der die Zahlung hereinkommt, und die Betriebsausgabe immer zu der Periode, in der die Zahlung abfließt.

Es gibt Ausnahmen für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die wenige Tage nach Beginn eines neuen Jahres zu- oder abfließen, aber das ist ein Spezialfall. Grundsätzlich muss man sich da ganz stur nach dem Zeitpunkt der Zahlung richten.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

dankeschön, ich denke das Problem ist damit gelöst. Eigentlich alles ganz einfach - wenn man weiß, wie’s geht.

Grüße vom florhof