Umsatzsteuer, Incoterms EXW

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bereich Umsatzsteuer/Incoterms über die wir gerade diskutieren und hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein kanadisches Unternehmen (K) bestellt bei einer deutschen Firma (D) Waren. Als Lieferbedingung wird Ex works (EXW) vereinbart. Das kanadische Unternehmen beauftragt eine niederländische Spedition (NL) mit der Abholung der Waren.

Mich interessiert nun der Einfluss der Incoterms auf die Rechnungsstellung. Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich um eine ganz normale steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß §§ 4 und 6 UStG handelt? Im Gesetz heißt es ja: „Eine Ausfuhrlieferung liegt vor, wenn bei einer Lieferung der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, (…), befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist.“ Stimmt es, dass sich die Bedingung EXW hier vor allem auf den Gefahrenübergang bezieht und keine Auswirkungen auf den Steuerausweis in der Rechnung hat?

Vielen Dank schon einmal!

Viele Grüße!!

Hallo,

ja, Du hast Recht. In diesem Fall spielt es für die USt keine Rolle, ob nach EXW geliefert wird. Das hat wirklich nur was mit dem Gefahrenübergang zu tun.

Wichtig für diese steuerfreie Ausfuhrlieferung ist, wie Du richtig erkannt hast, dass der Gegenstand aus dem Inland ins Drittlandsgebiet gelangt. Dies wird durch das entsprechende Ausfuhrpapier nachgewiesen, welches von der Zollabgangsstelle abgestempelt sein muß, bzw. ggf. das neue Verfahren „ATLAS“ Anwendung findet.

Viele Grüße,

Moni

Die INCOTERMS regeln die Kosten- & Gefahrenübergänge in Bezug auf die Lieferung. Steuerlich relevante Themen sind davon unberührt.