Ein deutscher Unternehmer U liefert Ware (nicht verbrauchsteuerpflichtig) an österreichische Unternehmer. Da U nah bei der Grenze wohnt und Versandkosten sparen will bringt er die Ware selbst über die Grenze und gibt sie dort bei einer österreichischen Postfiliale zur Versendung auf.
Problem: Die Verfügungsmacht über die Ware hat bei Grenzübertritt ja noch U. Beim innergemeinschaftlichen Verbringen ist aber irgendwie immer von nem Auslieferungslager o.ä. die Rede, was es hier ja nicht gibt.
Frage: Liegt hier eine innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliches Verbringen vor? (Anders gefragt: Muss U österreichische Umsatzsteuer abführen?)
Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?
Viele Grüße, Monika
Es geht um folgenden Fall:
Ein deutscher Unternehmer U liefert Ware (nicht
verbrauchsteuerpflichtig) an österreichische Unternehmer. Da U
nah bei der Grenze wohnt und Versandkosten sparen will bringt
er die Ware selbst über die Grenze und gibt sie dort bei einer
österreichischen Postfiliale zur Versendung auf.
Problem: Die Verfügungsmacht über die Ware hat bei
Grenzübertritt ja noch U. Beim innergemeinschaftlichen
Verbringen ist aber irgendwie immer von nem Auslieferungslager
o.ä. die Rede, was es hier ja nicht gibt.
Frage: Liegt hier eine innergemeinschaftliche Lieferung oder
innergemeinschaftliches Verbringen vor? (Anders gefragt: Muss
U österreichische Umsatzsteuer abführen?)
jetzt hat es etwas gedauert mit der Antwort, weil ich zuerst noch einen Kollegen fragen wollte, ob er auch meiner Meinung ist. Und er ist, grins.
Gem. § 3 Abs. 6 S. 1 UStG ist der Leistungsort dort, wo die Versendung beginnt. Beginnen tut Deine Versendung beim Sitz des deutschen Unternehmers, wenn er nämlich die Ware in sein Auto packt und zur Post nach Österreich bringt.
Da die Ware insgesamt (Auto und Postfracht) nach Österreich geht, liegen die körperlichen Vorausetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich vor. Wenn nun noch alle anderen Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind, dann handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Lieferung nach Österreich. Es ist unerheblich wieviele unterschiedliche Transportmittel verwendet werden, um die Ware zum Kunden zu bringen.
Etwas anderes wäre, wenn es eine zeitliche Unterbrechung in Österreich vor dem Postamt geben würde, z. B. weil Du die Waren vor dem Postamt sammelst und dann gemeinsam aufgibst - Dann hätten wir quasi so ein Auslieferungslager. Aber wenn wie bei Dir, die Ware gleich weitergesendet wird, dann liegt kein innergemeinschaftliches Verbringen nach Österreich vor.