Umsatzsteuer innerhalb EU bei Lieferadresse in D

Hallo,

angenommen folgender Fall wäre eingetreten:

  1. Eine Firma in Luxemburg hätte in Deutschland etwas bestellt.
  2. Die Rechnungsadresse ist die Luxembourger Adresse.
  3. Die Lieferadresse der Ware ist aber in Deutschland (wurde dort noch geprüft und dann nach Lux weitertransportiert).
  4. Da die Lieferung aus D nach D erfolgte, hat der Lieferant auf die Rechnung 19% Umsatzsteuer eingezogen.
  5. Das Luxemburger Unternehmen hätte die Rechnung incl. Umsatzsteuer bezahlt.
  6. Das Luxembourger Unternehmen hätte die eingetroffene Ware umgehend in Luxembourg weiterverkauft (Belege vorhanden).

Wie könnte dann die zuviel bezahlte Umsatzsteuer wieder zurückgeholt werden? Genaugenommen wurde die ja zuviel bezahlt denn die Ware ging letztenendes nach Luxemburg und wurde nur in D geprüft. Der Lieferant musste aber die Umsatzsteuer einziehen, da er nach D geliefert hat.

Wie ist da jetzt vorzugehen um den Verlust der zuviel gezahlten Umsatzsteuer zu vermeiden?

Grüße,

Kukulkan

Innergemeinschaftliches Verbringen
Servus,

das innergemeinschaftliche Verbringen von dem Betrieb des Letzebuergers in D zu dem Betrieb in Luxembourg ist einer innergemeinschaftlichen Lieferung/innergemeinschaftlichem Erwerb gleichgestellt (§ 6a Abs 2 UStG).

Der Betrieb des Letzebuergers in D muss sich in Deutschland (beim Finanzamt Saarbrücken) umsatzsteuerlich erfassen lassen, die innergemeinschaftliche Lieferung an den Betrieb in Luxembourg ist bei Vorlage der IBLC-Nummer und Nachweis des Transportes USt-frei, die abziehbare Vorsteuer aus der Rechnung des deutschen Lieferanten führt zu einem USt-Guthaben.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Dankeschön Blumepeder!

Das würde sicher weiterhelfen :smile: