Guten Tag,
angenommen ein Rechtsanwalt erhebt eine Klage zur Eintreibung eigener Gebühren, dann ist seine in Rechnung gestellte, eigene Leistung umsatzsteurpflichtig, oder?
Guten Tag,
angenommen ein Rechtsanwalt erhebt eine Klage zur Eintreibung eigener Gebühren, dann ist seine in Rechnung gestellte, eigene Leistung umsatzsteurpflichtig, oder?
Guten Tag,
angenommen ein Rechtsanwalt erhebt eine Klage zur Eintreibung
eigener Gebühren, dann ist seine in Rechnung gestellte, eigene
Leistung umsatzsteurpflichtig, oder?
Hallo Tanja1978,
hmm? Das kommt darauf an. M.E. könnte es hier am Tatbestandsmerkmal des Leistungsaustausches (2 Beteiligte) fehlen und daher ist der Vorgang nicht einmal steuerbar.
Ohne Gewähr.
MfG
Gunter Maurath