Umsatzsteuer ja oder nein?

Hallo zusammen,

mich plagt folgendes Problem:

Für einen Kunden in Deutschland plane und organisiere ich (Firmensitz Deutschland)logistische Dienstleistungen die im Ausland erbracht werden und mit Transporten nach Deutschland enden. Füpr die transporte beauftrage ich Frachtführer (Bulgaren)

Frage:

  1. Muß ich dem Kunden in Deutschland eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben??

  2. Müssen mir die Firmen im Ausland eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben (konkret Bulgarien)?

Sämtliche Leistungen dienen der Vorbereitung internationaler Transporte (Qualitätskontrolle im Produktionsland)

Bin für jede rasche Hilfe dankbar

Gruß
Karl-Heinz

Hi,
ich versuche mal eine Antwort:

Für einen Kunden in Deutschland plane und organisiere ich
(Firmensitz Deutschland)logistische Dienstleistungen die im
Ausland erbracht werden und mit Transporten nach Deutschland
enden. Füpr die transporte beauftrage ich Frachtführer
(Bulgaren)

Frage:

  1. Muß ich dem Kunden in Deutschland eine Rechnung mit
    Umsatzsteuer schreiben??

ja
Beförderungsleistungen werden dort bewirkt, wo die Beförderung stattfindet (§ 3 b Abs. 1 UStG). Soweit die Beförderungsstrecke im Inland liegt, fällt deutsche Umsatzsteuer an (steuerbar und steuerpflichtig). Das Entgelt ist deshalb in einen steuerbaren und nicht steuerbaren Leistungsanteil aufzuteilen. Nach § 3 Nr 11 fällt darunter auch die Besorgungsleistung.Werden Teilleistungen im Inland bewirkt sind sie umsatzsteuerpflichtig (wenn außer der Transportvermittlung was anfällt)

  1. Müssen mir die Firmen im Ausland eine Rechnung mit
    Umsatzsteuer schreiben (konkret Bulgarien)?

ja
Die Spedition muss für den inländischen Anteil der Beförderung Umsatzsteuer abführen.

Sämtliche Leistungen dienen der Vorbereitung internationaler
Transporte (Qualitätskontrolle im Produktionsland)

Da konnte ich nicht beurteilen, da ich nicht verstanden habe, was die Qualität mit der Beförderung zu tun hat, also was geleistet wurde.

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo Cirwalda,

zunächst einmale Danke für die bisherigen Antworten.
Nun möchte ich konkreter werden:

Als Vorbereitung für die Transporte (Sicherstellung ob alle Teile auch wirklich 1. Wahl sind und den Qualitätsvorgaben des Kunden aus Deutschtschland entsprechen und somit nur 1. Wahl exportiert wird) werden die produzieten Teile im Produktionsland kontrolliert.

Daher meine Frage, ist diese Tätigkeit, die aus meiner Sicht noch zur Vorbereitung der internationalen Transporte gilt, Umsatzsteuerfrei oder nicht, wenn ich diese Dienstleistung aus Deutschland in das Produktionsland bezahle??

Gleiche Problematik gilt, wenn ich für einen z.B. deutschen Kunden einen Produzenten im Ausland gefunden habe, sind diese Lohnarbeiten im Ausland Umsatzsteuerfrei oder nicht?

Gruß
Karl-Heinz

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hallo kh,

du musst dir der systematik des UStG bewusst werden:

ein umsatz (lieferung oder sonstige leistung) muss steuerbar i.s.d. UStG sein. ist dieser umsatz steuerbar, kann man prüfen ob er ggf. steuerbefreit ist, wenn nicht wird er steuerpflichtig sein.

umsatzsteuerbarkeit setzt voraus: (umsatz den ein unternehmer
im rahmen seines unternehmens, im inland gg. entgelt ausführt).
die inlandsklausel setzt also voraus, das der ORT DER LEISTUNG
im inland liegt. hierzu gibt es ein paar verschiedene vorschriften!

mit der begutachtung von waren fällst du sicherlich unter die rubrik des § 3a Abs. 2 Nr. 3c:

"Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: […] Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände. "

qualitätskontrolle wie du es nennst wird hier runter fallen!

hierdurch würde sich keine steuerbarkeit für das inland also
deutschland ergeben. im umkehrschluss wäre die sonstige leistung
sicherlich in bulgarien umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. du wirst sicherlich die USt in bulgarien abführen müssen.

für den fall: „für kunden einen produzenten gefunden“…
dies ist eine vermittlungleistung, diese ist grundsaetzlich dort
steuerbar, wo der vermittelte umsatz steuerbar ist.

ist es aber eine allg. vermittlungsprovision, welche nicht bezogen auf einen umsatz ist, wäre dieser umsatz steuerbar, von wo du das unternehmen betreibst (also deutschland).

für konkrete gestaltungsmaßnahmen würde ich bei dieser komplizierten thematik auf jeden fall einen StB besorgen, der sich damit auskennt und ggf. auch etwas kennung vom steuerrecht des balkan hat. ich denke das geld ist gut investiert…

gruss vom

showbee

Danke euch beiden für die Ratschläge owT!!!
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