Umsatzsteuer jährlich, Fälligkeit

Hallo Experten,

Man ist von der Verpflichtung zur Umsatzsteuervoranmeldung und der -vorauszahlung bei einer UST-Zahllast unter € 1.000,00 jährlich befreit (§ 18 Abs.2 Satz 3 USTG).
Bedeutet dies, daß die Umsatzsteuer erst mit der Abgabe der Steuererklärung für das nochfolgende Jahr fällig ist?
Ich konnte trotz intensiver Suche nichts über den Fälligkeitstermin finden.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Danke für die Hilfe!
Gruß Heinz

Hallo Heinz,
sie haben es richtig verstanden. Die Umsatzsteuer wird als Jahreserklärung abgegeben.
Also wäre es der 31.05. des Folgejahres.
Die Steuer muss auch (ohne Aufforderung) innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung bezahlt werden.
Gruß
Agis

Hallo Agis,

danke für den Hinweis!
Daher kann auch eine Umsatzsteuervoranmeldung im Steuerprogramm nicht jährlich abgegeben werden (Elster). Alles klar!

Gruß Heinz