Habe die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2015 im Mai 2016 erstellt. Daraus ergab sich ein Nachzahlungsbetrag bedingt durch Abschlussbuchungen. Der Nachzahlungsbetrag wurde in 7/2016 durch das Finanzamt per Lastschrift eingezogen. Auf welches Konto muß ich diese Zahlung in 2016 verbuchen beim SKR 03? Ich arbeite mit Lexware Buchhalter plus. In 2015 kann ich keine Buchung mehr vornehmen, da die Bilanz erstellt ist. Eigentlich handelt es sich ja hier um eine Verbindlichkeit in 2015. Habe sie aber nicht separat in 2015 verbucht. Wird der Nachzahlungsbetrag aus 2015 automatisch in 2016 durch das Programm vorgetragen (bei den Saldenvorträge)? Wer kennt sich damit aus?
Servus,
wie wird der Gewinn denn ermittelt? Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG oder Bilanzierung / Vermögensvergleich?
Danach richtet sich das Konto, auf das die Zahlung gebucht wird.
Schöne Grüße
MM
Automatisch geht bei Lexware gar nichts. Da du 2015 schon abgeschlossen hast, kannst nur von Hand Saldenvorträge erzeugen. Das wäre aber nicht richtig, weil deine Schlussbilanz und die Eröffnungsbilanz voneinander abweichen.
Wie Aprilfisch schon bemerkte, ist es wichtig, zu wissen, wie der Abschluss erstellt wurde.
Warum wurde denn die Erklärung so spät gemacht? Normalerweise wird sie in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss gemacht und dann auch die entsprechenden Umbuchungen vorgenommen.
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Die Jahres-Umsatzsteuererklärung wurde zusammen mit dem Jahresabschluß per 31.05.2016 erstellt/ermittelt also fristgerecht. Die Umsatzsteuer-Nachzahlung hat sich aus den Buchungen zum Jahresabschluß ergeben (Privatanteile z.B.beim Kfz etc.). Die Gewinnermittlung erfolgt durch Bilanzierung. Im Einsatz ist das Programm Lexware buchhalter plus. Hätte man möglicherweise im alten Jahr 2015 noch ein Buchung vornehmen müssen, wo man die U.,-St. Nachzahlung als sonst. Verbindlichkeiten ausweist (Kto. 1700 SKR03/Gegenkto. ?). Das würde ja dann in 2016 als Vortrag erfolgen und durch die Zahlunge in 2016 gegengebucht.
Ja, 1736 an 1780. Mit dieser Buchung hättest du die Umsatzsteuer im alten Jahr erfasst, wo sie auch hingehört.
Normalweise werden all Steuerkonten im alten Jahr zusammengeführt und ergeben den Saldo für die Umsatzsteuerklärung. Vorgetragen wird dann dieser Saldo.
In diesem Jahr musst du für die Nachzahlung 1790 ansprechen.
Noch eine Frage, Soll-oder Istversteuerung, da gibts auch noch Unterschiede.
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Angewendet wird Istversteuerung an. Zunächst mal herzlichen Dank. Wenn die Buchung nun in 2015 nachgeholt wird (wäre möglich, da Abschluß mit dem System noch aussteht), verändert das doch die Bilanzzahlen, die bereits an das Finanzamt geschickt wurden. Wie geht ich damit um? Bei einer nachträglichen Buchung in 2015 sollte ja bei der späteren automatischen Saldenübernahme (Eröffnungsbilanz) eigentlich alles stimmen. Die Buchung in 2015 1736 an 1780 H wäre aber nicht richtig, da es sich doch um eine Zahllast handelt. Da müßte 1780 im Soll gebucht werden (Gegenkonto)?
Oh Mann, bin ein bisschen verpeilt. Natürlich muss es 1780 an 1789 (Umsatzsteuer lf. Jahr) heißen (natürlich nur, wenn du Umsatzsteuer zahlen musst). Damit hast du die Vorauszahlungen erfasst.
Im nächsten Schritt buchst du 1789 an 1736 und hast die Verbindlichkeit erfasst, sodass sie in der Bilanz als sonstige Verbindlichkeit aus Steuern erfasst wird.
Die nicht fällige Umsatzsteuer aus 2015 musst du von Hand buchen. Also 9000 an 1766.
Hoffe, jetzt ist es klarer.
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