Umsatzsteuer - kann man folgendes abziehen ?

Schönen Dank für den Dank!!!

Der/Die SteuerberaterIn wird sich ehrlich freuen, denn es kann uns nichts besseres passieren als gut informierte Mandanten! Schließlich kann man in den Belegen nicht alles sehen und deshalb ist dieser Weg unheimlich wichtig - selber informieren und dann beraten lassen.

Wünsche viel Erfolg, nicht nur bei der Beratung!

Schöne Grüße
Dirk

Kein Problem, gern geschehen! Und die Entscheidung für den Steuerberater kann ich nur begrüßen. Bei komplizierten Dingen gibt es ja extra Spezialisten und gerade wenn man bei falschen Angaben mit Strafen zu rechnen hätte, sollte man doch lieber die Kosten des Steuerberaters nehmen (die ja absetzbar sind), statt die Strafgebühren und Zinsen des Finanzamtes (die nicht absetzbar sind). :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo,

Da Sie selbständig sind rate ich ihnen zu einem Steuerberater zu gehen, der kennt die ganzen Tricks weiss alles ,was und wie hoch man es absetzen kann.Z.B.Mietwagen wird mit 19% Mwst. verrechnet, dagegen Essen wird nur mit 7% verrechnet.Wenn Sie keinen so hohen Gewinn haben, dann kann es sein das Sie nur Vierteljährlich Steuer machen müssen, was viel einfacher ist.Am Anfang sollte man sich sowieso nur mit Steuerberater trauen, denn ansonsten kann es sein das nach einem 1/2 Jahr schon ein Kontrolleur vor der Türe steht und die finden immer was.
Nach 1-2 Jahren kann man dann die Steuer selbst machen,da man dann die ganzen Tricks kennt und vom Steuerberater immer ein Schreiben bekommt was man alles absetzen kann und was wieder neu ist, da der Staat ja jedes Jahr etwas ändert.

Gruß
monika61

Hallo,

Leider kann ich dir da auch nicht sehr weiterhelfen ich hoffe du bekommst die Antworten von anderen www experten
Tut mir leid
LG Mausi123

habe gerade intensiv in diesem forum nach ähnlichen themen
gesucht, doch leider nichts gefunden :frowning:
ich bin seit 2monaten freiberuflich tätig und muss wie jeder
andere meine umsatzsteuer voranmeldung monatlich durchführen.
leider werde ich aus dem gesetzes text zur umsatzsteuer nicht
schlau. es wird immer nur von leistungen oder waren geredet,
aber nirgends finde ich eine genau deffinition von diesen
sachen.
meine frage, was kann ich alles von der umsatzsteuer abziehe ?
Beispiele: - rechnung für mietwagenverleih, geschäftsessen-
kann ich da jetzt die 19% mehrwertsteuer zu meienr
umsatzsteuer gegenrechnen ?
wo steht geschrieben was man alles abziehen kann ?

Hallo,

ja ich denke ein Steuerberater wäre der richtige Weg.

Mfg
Michelle

Hallo,

jeglicher Aufwand , den sie tätigen, können sie geltend machen.
Ein Mietwagen den sie aus beruflichen Gründen brauchen, Kontaktherstellung um einen Auftrag zu bekommen (Geschäftsessen) all das können sie geltend machen.

Ich empfehle ihnen einen Steuerberater (sollten Sie eh haben) aufzusuchen, dieser kann ihnen genaustens weiterhelfen.

z.B. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn

mfg
Angela06

Hallo,

ganz einfach gesagt, können sie die Vorsteuer (USt aus Eingangsrechnungen) aus jedem Aufwand geltend machen, der betrieblich veranlasst ist.
Allerdings gibt es bei manchen Posten sonder-Regelungen.
Aber der Grundsatz ist so.

viele Grüße, Moni