Hallo Freiberufler09,
Geschäftsessen=Bewirtungskosten
Eine angemessene unternehmerische Bewirtung führt zu 70% Betriebsausgaben, jedoch zu 100% Vorsteuerabzug beim Unternehmer.
Eine Rechnung für Mietwagenverleih kannst du schon absetzten wenn das Auto im Zusammenhang mit deinem Beruf gemietet wurde.
§4 Abs. IV Einkommensteuergesetz: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb verursacht sind.
In Abs. V finden sich dann noch ein paar Ausnahmen, was nicht geht, aber ansonsten trifft es der Satz ziemlich genau.
Einige Beispiele:
Abschreibung Computer
Büroutensilien
Internet Telefon (ggf. anteilig)
Porto, Werbung, wenn Arbeitszimmer abtrennbar, Anteilige Miete und NK
Büromöbel
Fachliteratur
Für Freiberufler und Arbeitnehmer gilt, dass man alle Aufwendungen absetzen kann, die nötig sind, um der Tätigkeit nachzugehen, dazu gehören z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder Kunden etc., Arbeitskleidung (aber keine Kleidung, die man auch Privat tragen würde wie Anzüge etc.), Arbeitsmittel oder die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn du ein Auto hast. Tolle Tipps gibt es in dem Buch: KONZ - 1000 ganz legale Steuertricks, das kannst Du bei konz-steuertipps.de gegen Gebühr herunterladen. Da steht alles drin, was Du wissen musst.
Schau mal hier:
http://www.piloh.de/absetzen-steuertipps.html
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mfg
Michelle