Umsatzsteuer - kann man folgendes abziehen ?

Hallo,

habe gerade intensiv in diesem forum nach ähnlichen themen gesucht, doch leider nichts gefunden :frowning:
ich bin seit 2monaten freiberuflich tätig und muss wie jeder andere meine umsatzsteuer voranmeldung monatlich durchführen.
leider werde ich aus dem gesetzes text zur umsatzsteuer nicht schlau. es wird immer nur von leistungen oder waren geredet, aber nirgends finde ich eine genau deffinition von diesen sachen.
meine frage, was kann ich alles von der umsatzsteuer abziehe ? Beispiele: - rechnung für mietwagenverleih, geschäftsessen- kann ich da jetzt die 19% mehrwertsteuer zu meienr umsatzsteuer gegenrechnen ?
wo steht geschrieben was man alles abziehen kann ?

anonyme anfragen werden von mir grundsätzlich nicht beantwortet.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Freiberufler09,

Geschäftsessen=Bewirtungskosten
Eine angemessene unternehmerische Bewirtung führt zu 70% Betriebsausgaben, jedoch zu 100% Vorsteuerabzug beim Unternehmer.

Eine Rechnung für Mietwagenverleih kannst du schon absetzten wenn das Auto im Zusammenhang mit deinem Beruf gemietet wurde.

§4 Abs. IV Einkommensteuergesetz: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb verursacht sind.
In Abs. V finden sich dann noch ein paar Ausnahmen, was nicht geht, aber ansonsten trifft es der Satz ziemlich genau.

Einige Beispiele:

Abschreibung Computer
Büroutensilien
Internet Telefon (ggf. anteilig)
Porto, Werbung, wenn Arbeitszimmer abtrennbar, Anteilige Miete und NK
Büromöbel
Fachliteratur

Für Freiberufler und Arbeitnehmer gilt, dass man alle Aufwendungen absetzen kann, die nötig sind, um der Tätigkeit nachzugehen, dazu gehören z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder Kunden etc., Arbeitskleidung (aber keine Kleidung, die man auch Privat tragen würde wie Anzüge etc.), Arbeitsmittel oder die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn du ein Auto hast. Tolle Tipps gibt es in dem Buch: KONZ - 1000 ganz legale Steuertricks, das kannst Du bei konz-steuertipps.de gegen Gebühr herunterladen. Da steht alles drin, was Du wissen musst.

Schau mal hier:
http://www.piloh.de/absetzen-steuertipps.html

Ich hoffe ich konnte helfen.
Mfg
Michelle

Hallo, Du kannst alles was Du für deine Tätigkeit brauchst, und wofür Du eine Rechnung mit MwsT bekommst, gegen Deine MwsT verrechnen. Auch wenn Du mit jemanden ein Arbeitessen hast, kannst Du die Rechnung mit Mwst verrechnen.
Gruß Claus

ey,

es tut mir wirklich leid, aber ich kann da nicht helfen. Bin selber nur Kleinunternehmer und habe auf die Vorsteuerabzugsberechtigung verzichtet.

Daher muss ich die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Hallo,
aus allen Kosten die Betriebsausgaben darstellen und Umsatzsteuer enthalten kann diese als Vorsteuer angesetzt werden.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich aus § 15 Umsatzsteuergesetz.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

im § 3 findest Du die Beschreibung was eine Lieferung und was eine sonstige Leistung ist. In § 4 stehen die Lieferungen und sonstigen Leistungen die steuerfrei sind.

§ 13 erklärt wann die Steuer entsteht.

§ 12 legt die Steuersäzte (19% und 7%) fest.

Im § 15 ist der Vorteuerabzug geregelt. § 14 bestimmt wie die Rechnung aussehen muss.

Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung hab ich weggelassen, wenn Du und Deine Kunden nur in Deutschland sind (vereinfacht ausgedrückt).

Dieser Kurzabriss kann keine steuerliche Beratung ersetzen. Gerade bei der Umsatzsteuer entstehen schnell Haftungsrisiken! Daher ist diese Steuer trotz ihrer „Einfachheit“ sehr sensibel.

Hoffe diese allgemeinen Aussagen können Dir helfen.

Schöne Grüße
Dirk

Hallo Freiberufler,
die Abgabenordnung regelt alles.
Möchte aber vermerken, daß bei Geschäftsessen der Eigenanteil rausgerechnet werden muß, wenn der Mietwagen auch privat genutzt wird, muß auch dies berücksichtigt werden. Zu empfehlen ist hier ein Fahrtenbuch gruß maluzo

Hallo,

grundsätzlich gibt es im Umsatzsteuerrecht (§ 3 UStG) nur die Begriffe Lieferung (Verfügungsmacht wird an einem Gegenstand verschafft) und Leistung (alles andere).

Abziehen können Sie dem Grunde nach alles was mit Ihrem Unternehmen (§ 15 UStG) zusammenhängt es sei denn ein Ausnahmetatbestand liegt vor (z.B Sie machen gewisse steuerfreie Umsätze).

Ich rate Ihnen sich steuerlich durch einen Steuerberater, Buchungshelfer o.ä. helfen zu lassen.

Hallo,

man kann bei allem die Vorsteuer ziehen, was beruflich veranlasst ist. Also Mietwagenverleih ja, Geschäftsessen auch. Es gibt keine Liste, da für jeden Unternehmer unterschiedliche Sachen betrieblich veranlasst sind.

Viele Grüße,
C.

Hallo Freiberufler09,

in Deinen Rechnungen stellst Du Deinen Kunden auch MWST in Rechnung. Diese ist an das FA abzuführen.

Aber wie der Name Mehrwert sagt, muß nur der Mehrwert versteuert werden.

Aus diesem Grund kannst Du alle die „Mehrwertsteuerzahlungen“ gegenrechnen, die Du getätigt hast, um Deinen „Mehrwert“ zu erzielen.

Dies gilt also für alle Rechnungen, die Du im Rahmen Deiner Tätigkeit bezahlt hasst und in denen die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen ist.

Dies gilt für Mietwagen, Geschäftsessen, Materialeinkauf, Telefon und Internet, ja praktisch für alles.

Eine direkte Fundstelle kann ich Dir leider nicht nennen, aber suche im Internet unter „Umsatzsteuer“.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel

Guten Abend,
meine wenig erfreuliche Antwort ist: ein Steuerberater aufsuchen. Die ganze Sache ist umstaendlich… nur er kann was dazu sagen und zwar fachlich meistens richtig. Erkundigen Sie sich bei Bekannten wenn sie ein Empfehlung fuer ein Steuerberater geben koennen.
Gruss,
Pascal

Vielen dank für die Hilfe, nachdem ich mich die tips hier umgesetzt habe und mir die ganzen § durchgelesen habe wird es doch ziemlich kompliziert. habe beschlossen einen steuerberater aufzusuchen, da ich lieber nichts riskieren möchte.
jedenfalls vielen dank für die großartige hilfe :smile:

Vielen dank für die Hilfe,
nachdem ich mich die tips hier umgesetzt habe und mir die ganzen § durchgelesen habe wird es doch ziemlich kompliziert. habe beschlossen einen steuerberater aufzusuchen, da ich lieber nichts riskieren möchte.
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