Hallo zusammen,
hätte gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Kunde A aus den Niederlanden bestellt Ware beim Lieferanten B in Deutschland,
die Lieferung des B erfolgt an einen Lohnbetrieb in Deutschland. Kunde A erklärt, daß
die Ware nach erfolgter Lohnbearbeitung in die Niederlande verbracht wird.
UstID-Nr. des Kunden A liegt vor.
Denke, daß eine Lieferung nach §6a UStG nicht in Betracht kommt. Sind wir denn aus Vereinfachungsgründen im §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG?
Gerne Eure Meinung hierzu.
Gruß
Gerd