Umsatzsteuer nachträglich bezahlen

Hallo,

ich habe eine Frage an euch. Ich bin seit paar Jahren selbstständig(Kleinunternehmenregelung). Im Jahr 2011 habe ich aus Versehen die Grenze 17.500 € überschritten gehabt, trotzdem habe ich eine normale Steuererklärung für Kleinunternehmen (ohne Umsatzsteuer) abgegeben, was das Finanzamt akzeptiert hat. Allerdings hat mich das Finanzamt darüber informiert, dass ich im Jahre 2012 Umsatzsteuererklärung abgeben muss (aber im 2012 habe ich weniger verdient als 17.500 €.) Das ist für das Finanzamt nicht relevant, da ich doch für das Jahr 2011 keine Umsatzsteuer gezahlt habe, obwohl ich die Grenze 17.500 € im Jahre 2011 überschritten habe. Im Jahr 2012 habe ich meinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da ich noch nicht wusste, da ich die Grenze überschritten habe (ich dachte nämlich, dass sich 17.500 € auf die Einnahmen – Ausgaben bezieht und nicht nur auf die Einnahmen ohne Ausgaben). Wenn ich meinen Kunden die Umsatzsteuer in die Rechnung gestellt hätte, hätte ich die Umsatzsteuer selbst nicht bezahlen müssen, oder? Was soll ich jetzt machen? Meinen Kunden nachträglich neue Rechnungen stellen oder selbst alle Umsatzsteuer für das Jahr 2012 bezahlen? Was kommt jetzt auf mich zu?

Für eure Antworten vielen Dank im Voraus.

Hallo,

was jetzt genau auf Dich zukommt, kann ich Dir nicht genau sagen, ich würde Dir empfehlen Dich kurzfristig mit Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt in Verbindung zu setzen und/oder auch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Abwarten, das das Finanzamt jetzt von selbst auf Dich zukommt würde ich nicht.
Du hättest auf jeden Fall im Jahr 2012 die Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen müssen. Die Umsatzsteuer hättest Du dann abzüglich der von Dir gezahlten Vorsteuern(z.B. beim Wareneinkauf) an das Finanzamt abführen müssen. Ich denke mal, das nun nachträglich die Steuern anhand Deiner Umsätze errechnet werden und nachzuzahlen sind. Ob und wie es mit evt. Gebühren aussieht, weil Du dies nicht ordnungsgemäß vierteljährlich bzw. monatlich im vergangenen Jahr gemacht hat, weiß ich nicht. Von daher würde ich hier direkt Klärung mit dem FA/Steuerberater suchen.

Gruß,
Silke

Hi, also meines Erachtens ist es besser immer die Umsatzsteuer mit zu berechnen, damt sich deine Kunden gleich an die „normalen“ Preise gewöhnen. Soweit ich das jetzt beurteilen kann wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn du schreibst neue Rechnungen, aber ich glaube deine Kunden werden das nicht akzeptieren.
Halt mich bitte mal auf dem Laufenden was die Anderen sagen und wie du es geregelt hast.
Gruß B.

Hallo, ich bin mir nicht sicher, aber evtl. die Einnahmen-Ausgaben Rechnung für das Jahr 2011 nachreichen, wo die USt und die Vorsteuer aufgewiesen sind. Ansonsten setz dich mit einem Steuerberater in Verbindung.

Hallo Stedy, davon hab ich leider keine Ahnung, aber andere Selbstständige ohne Kleinunternehmerregelung bestimmt. Viel Erfolg

Ester

Vielen Dank für deine Antwort!
Hallo,

Vielen Dank für Deine Antwort.
Du hast mir wirklich geholfen.
Grüße,

Sorit

Danke!
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Sorit

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Sorit

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Grüße,

Sorit

Tut mir leid, ich hab noch nie Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt weil ich für die Kleinuntermehmerregelung nicht in Frage komme. Aber ich schätze mal grob, nachträglich die Umsatzsteuer von den Kunden einzufordern wirkt unseriös und verärgert die Kunden eher.