Umsatzsteuer ist eine Sache ohne Fantasie
Servus,
Herr X ist Unternehmer im Sinn von § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG - ganz unabhängig davon, ob er USt-freie oder USt-pflichtige Umsätze ausführt und ob bei ihm USt erhoben wird oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Umsatzsteuer ist eine Sache ohne Fantasie
Servus,
Herr X ist Unternehmer im Sinn von § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG - ganz unabhängig davon, ob er USt-freie oder USt-pflichtige Umsätze ausführt und ob bei ihm USt erhoben wird oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Herr X schult in Schulen und VHSen.
Na dann hat er wohl die USt gespart.
Dumm ist nur, dass er schult!
Abgaben von 18,9% sind dann fällig und dies ist nicht die USt.
War aber auch nicht meine Frage!
16BIT
Servus,
Abgaben von 18,9% sind dann fällig und dies ist nicht die USt.
von welchen Abgaben sprichst Du?
Schöne Grüße
MM
Servus,
Seit wann das?
Seit es den 19 I UStG gibt. Das erste Mal hab ich glaub ich
1986 von ihm gehört, aber er dürfte schon älter sein.Schwierigkeiten gibt es in diesem Zusammenhang immer, wenn
jemand nicht gemerkt hat, dass er wieder Kleinunternehmer ist,
und aus Versehen eine USt-Erklärung mit Werten zur
Regelbesteuerung abgibt. Das ist dann eine Option zur
Regelbesteuerung, die ihn zwar auch nicht ewig, aber fünf
Jahre lang bindet.
Aha. Und wieso hat mir das keiner erzählt, obwohl ich Hinz und Kunz und diverse STB gefragt habe…
Danke,
Tilli
MM
Servus,
Herr X ist Unternehmer im Sinn von § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG - ganz
unabhängig davon, ob er USt-freie oder USt-pflichtige Umsätze
ausführt und ob bei ihm USt erhoben wird oder nicht.
Wie auch immer.
Herr X ist Freiberufler, hat einen Gewerbeschein und ist meinetwegen auch Unternehmer.
Servus,
Überschreitet Herr X damit die magische Grenze
nein, der Schwede hats erklärt und begründet, dass die 3.000
nicht zum Gesamtumsatz im Sinn des § 19 III UStG gehören, weil
sie USt-frei sind.Also alles wie vorher.
Ja cool, neue Frage sind die 19,8 %…
Spannung…
Servus,
ein StB, der auf Anfrage nicht erklärt, dass ein regelbesteuerter Unternehmer (ggf. wieder) Kleinunternehmer ist, sobald er die Umsatzgrenzen aus § 19 Abs 1 UStG nicht mehr überschreitet, sollte entweder seine Bestellung zurückgeben oder (was mir eher wahrscheinlich vorkommt) er blendet mit einer Berufsbezeichnung, die er nicht führen dürfte, und er ist kein StB.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
von der RV-pflicht!
(hat aber wohl nichts im Steuerbrettl zu suchen!)
16BIT
Servus,
da ist dann offfenbar was mit dem Begriff „Abgaben“ verrutscht.
Schöne Grüße
MM