Kleinunternehmergrenze bei mehreren Betrieben
Servus,
ja, wenn er die Kleinunternehmergrenze überschreitet, muss Herr X USt abführen. Die wird ihm von seinen Auftraggebern bezahlt, ganz unabhängig davon, ob sie dort abziehbare Vorsteuer ist oder nicht.
Freilich steht er dann in Konkurrenz mit Kleinunternehmern, die keine USt abführen müssen. Daher wird er eine entsprechende Erhöhung seines Honorars wohl nur teilweise durchsetzen können. Wie weit er da kommt, zeigt sich erst, wenn er es versucht; im übrigen muss er sich halt überlegen, welche Steuerlast es ihm wert ist, die Grenze des Existenzminimums ein Stück weit hinter sich zu lassen.
„Auf ewige Zeiten“ gilt das übrigens nicht - sobald Herr X wieder die Kleinunternehmergrenzen (beide!) unterschreitet, ist er wieder Kleinunternehmer. Es gibt welche, die nach vereinnahmten Entgelten versteuern und durch entsprechende Steuerung der Zahlungsströme immer ein Jahr Kleinunternehmer sind und ein Jahr nicht; das klappt aber nur, wenn auf der anderen Seite einer mitspielt. Grade bei Kameralisten ist das ein bissle fummelig, weil sie Mittel aus einem Jahr nicht immer auf das nächste Jahr übertragen und dann erst überweisen können.
Schöne Grüße
MM