Hallo Miteinander,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer Nullbesteuerung. Ich weiß, dass ich im
letzten Jahr nicht mehr als 17500 Euro Umsatz machen durfte, um keine
Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Wenn ich mich aber erst in der Mitte des Jahres
selbständig gemacht habe und dann in 6 Monaten 15000 Euro Umsatz habe, falle
ich dann trotzdem unter diese Regelung? Oder rechnet das Arbeitsamt dann den
Freibetrag von 17500 Euro auf 6 Monate runter und sagt mir, dass ich in den 6
Monaten nicht mehr als 8750 Euro hätte verdienen dürfen, um umsatzsteuerbefreit
zu bleiben.
Vielen Dank für Eure Hilfe! 
hi,
§ 19 Abs. 3 Satz 2-3 UStG „Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, daß die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.“
voraussetzungen liegen nicht mehr vor.
mfg vom
showbee
hi showbee, du bist ja fix.
vielen dank für deine hilfe. auch wenn du
nachricht keine gute war. dann beschäftige ich mich mal mit der umsatzsteuer.
§ 19 Abs. 3 Satz 2-3 UStG „Hat der Unternehmer seine
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des
Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz
in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene
Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle
Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, daß die Umrechnung
nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.“
voraussetzungen liegen nicht mehr vor.
mfg vom
showbee