Hallo,
Fall: Unternehmer A betreibt ein Gewerbebetrieb in Deutschland. Er repariert Maschinen. Nun bekommt er aus einen EU-Mitgliedsstaat eine Maschine nach Deutschland zugeschickt, mit dem Auftrag, die Maschine zu reparieren. Er repariert die Maschine in Deutschland und schickt die reparierte Maschine zurück in den anderen EU-Mitgliedstaat. (Bei dem Auftraggeber aus dem anderen Mitgliedstaat handelt es sich um einen Unternehmer, der die Maschinen für sein Unternehmen reparieren läßt, seine USt-Id-Nr. teilt er mit)
Frage:
Wo ist der Ort der sonstigen Leistung? Ist der Umsatz steuerbar oder nicht steuerbar?
Muß dieser Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden?
Falls der Umsatz nicht steuerbar ist, dann muß doch der Leistungsempfänger, also der Unternehmer aus dem EU-Mitgliedstaat die empfangende Leistung versteuern und kann den Betrag aber gleichzeitig als Vorsteuer absetzen, oder?
Wäre dieser Fall vor 2010 steuerlich anders zu behandeln gewesen, als ab 2010?
Noch eine allgemeine Frage: Warum müssen seit 2010 Umsätze aus sonstigen Leistungen mit in die zusammenfassende Meldung, die vor 2010 nicht gemeldet werden mußten? Was für einen Sinn hat überhaupt diese zusammenfassende Meldung?
Vielen Dank