wenn keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr gemacht werden muss, kann dann die Umsatzsteuer die man im Jahr der Steuererklärung (in diesem Fall z.B: 2012) noch zahlen muss als Betriebsausgabe an? Und wenn ja wo?
Oder kann diese Umsatzsteuer erst 2013 mit angegebenn werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Sie machen offensichtlich eine EÜR, also Einnahmen minus Ausgaben - und wenn Sie die Ausgabe USt 2012 erst in 2013 haben -nach der USt-Erklärung -ist diese Zahkung Betriebsausgabbe 2013!