Hallo,
ein Angestellter in Vollzeit, der schon seit 2005 sein Nebengewerbe angemeldet hat um immer wieder mal für Veranstaltungen seine Rechnungen zu schreiben, hat im August 2009 sein Gewerbe zum Hauptberuf umgeschrieben, hat das erste Mal in 2009 Rechnungen geschrieben und war dann nur mehr auf 450 Euro (2x im Monat) angestellt und eigentlich Selbstständig.
Im gleichen Zug hat er die Regelsteuerung beantragt um die Leasingkosten seines Firmenwagens absetzen zu können. Da man ja nur entweder ganz oder gar nicht jährlich USt ausweisen darf/Vorsteuer abführen darf ist er nun bei der EK-Steuererklärung und Ust-Jahreserklärung für 2009 und errechnet auf alle Ausgaben und Einnahmen seit 01.01.2009 die Ust/Vorsteuer-richtig so, auch wenn er anfänglich noch angestellt war, oder?
Nun aber zur eigentlichen Frage: kann er rückwirkend auch für das Jahr 2008 die Regelbesteuerung nachträglich „beantragen“ bzw. einführen, und wenn ja wie sieht das dann aus? In 2008 wurden keine oder nur wenige Rechnungen geschrieben, d.h. er müsste nicht sehr aufwendig irgendwo Ust nachträglich auf Rechnungen ausweisen. Es gab aber widerrum viele Ausgaben von denen die Belege vorliegen (und auch in der GuV aufgetaucht sind von 2008), wo dann die Vorsteuer noch nachträglich abgezogen werden könnte, das wäre natürlich ein Vorteil für ihn.
Er hat 2008 keine USt Voranmeldungen oder Jahressteuern eingereicht weil er ja damals noch Kleinunternehmer war. In ein paar Foren habe ich gelesen das es daher möglich sein müsste, aber ganz klar waren die Aussagen nicht.
Danke für eure Antworten.