Umsatzsteuer / Regelbesteuerung nachträglich?

Hallo,
ein Angestellter in Vollzeit, der schon seit 2005 sein Nebengewerbe angemeldet hat um immer wieder mal für Veranstaltungen seine Rechnungen zu schreiben, hat im August 2009 sein Gewerbe zum Hauptberuf umgeschrieben, hat das erste Mal in 2009 Rechnungen geschrieben und war dann nur mehr auf 450 Euro (2x im Monat) angestellt und eigentlich Selbstständig.

Im gleichen Zug hat er die Regelsteuerung beantragt um die Leasingkosten seines Firmenwagens absetzen zu können. Da man ja nur entweder ganz oder gar nicht jährlich USt ausweisen darf/Vorsteuer abführen darf ist er nun bei der EK-Steuererklärung und Ust-Jahreserklärung für 2009 und errechnet auf alle Ausgaben und Einnahmen seit 01.01.2009 die Ust/Vorsteuer-richtig so, auch wenn er anfänglich noch angestellt war, oder?

Nun aber zur eigentlichen Frage: kann er rückwirkend auch für das Jahr 2008 die Regelbesteuerung nachträglich „beantragen“ bzw. einführen, und wenn ja wie sieht das dann aus? In 2008 wurden keine oder nur wenige Rechnungen geschrieben, d.h. er müsste nicht sehr aufwendig irgendwo Ust nachträglich auf Rechnungen ausweisen. Es gab aber widerrum viele Ausgaben von denen die Belege vorliegen (und auch in der GuV aufgetaucht sind von 2008), wo dann die Vorsteuer noch nachträglich abgezogen werden könnte, das wäre natürlich ein Vorteil für ihn.

Er hat 2008 keine USt Voranmeldungen oder Jahressteuern eingereicht weil er ja damals noch Kleinunternehmer war. In ein paar Foren habe ich gelesen das es daher möglich sein müsste, aber ganz klar waren die Aussagen nicht.

Danke für eure Antworten.

ist 2008 noch offen?

E.

Hallo,

eine nachträgliche Umsatzsteuer-Veranlagung ist nicht möglich.

Aber an sich ist das ja auch gar nicht so schlimm.
Wenn eine jährliche Einnahmen-Überschussrechnung erstellt wird, dann sind ja bei den Ausgaben die gezahlten Umsatzsteuer ja mit drin.

was heißt offen?

EK Steuer ist gemacht, Umsatzsteuer wurde nicht abgegeben. War ja auch Ende 2008 nicht relevant.

Grüße

Danke für die Antwort.
Ja das stimmt, da ist die USt bereits mit drin. Es gab jedoch einige Anschaffungen und es hätte sich gelohnt da noch die Vorsteuer rauszuziehen. Aber im Jahr 2009 kann man aus alle Belegen die Steuer rausziehen, auch wenn man erst im August dem FA Bescheid gesagt hat man möchte eine Regelbesteuerung, oder?

Noch eine Frage: Wenn man einen Laptop am 31.12.2008 im Media Markt für 1300 Euro gekauft hat und ihn auf Raten mit 0% Finanzierung monatlich im Jahr 2009 abbezahlt hat, kann man dann die Vorsteuer im Jahr 2009 eventuell geltend machen oder zählt da der Stichtag des letzten Jahres, der auf der Rechnung mit drauf ist?

Danke für die Hilfe.

Hallo!

Wenn für 2008 nich keine USt-Erklärung abgegeben wurde, kann man dies jetzt noch nachholen.

Die Wahl ob Kleinunternehmer oder nicht wird erst einen Monat nach Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung bindend, siehe hierzu §19 UStG.

Da keine Abgabe erfolgte, ist auch keine Bindungswirkung eingetreten.

Gruß

Jörg