Umsatzsteuer-Schlussbestand in der Bilanz?

Was ist genau mit SCHLUSSBESTAND gemeint?

Mein Fall:

Quartal 2009 habe ich 437,34 EUR vom Finanzamt erstattet bekommen.

Quartal 2009 habe ich 94,98 EUR und für das 3. Quartal 27,57 EUR gezahlt Für das 4. Quartal habe 240,00 EUR erst im Januar 2010 gezahlt.

Laut Umsatzsteuererklärung 2009 verbleibene Umsatzsteuer beträgt 2.140,15 EUR. Dazu ist das Vorauszahlungssoll 2009, also das Guthaben von 74,45 zuzurechnen. Ergibt eine Nachzahlung von 2.214,60 EUR.

Was ist wo in der Schlussbilanz per 31.12.2009 anzusetzen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

Hallo, tut mir leid, aber die Bilanz macht bei mir der Steuerberater. Aber dass man für die Umsatzsteuer eine Vorauszahlung leistet, ist mir unbekannt.
Verwechselst Du das eventuell mit der Körperschaftssteuer ? Die muss ich vierteljährlich im Voraus zahlen, das ganze Jahr und mit der Bilanz wird dann entsprechend des Gewinnertrags ermittelt, ob wir zu hoch oder zu niedrig lagen. Dann muss ich entweder nachzahlen oder bekomme was zurück.
Die Umsatzsteuer ermittel ich jeden Monat ( Umsatzsteure abz. Vorsteuer ) und melde sie jeweils am 10. des Monats, Du wahrscheinlich vierteljährlich.
Das geht auch. Aber wenn Du jetzt soviel nachzahlen musst, hast Du diese übers Jahr nicht ordentlich ausgerechnet. Außerdem soll man da, wenn große Differenzen sind eine Korrekturmeldung machen.
Ich weiß nicht, ob ich Dir damit geholfen habe, tut mir leid, gruß
gundi

Hallo,

grundsätzlich sollte Deine Bilanz zum 31.12. zum einen die Umsatzsteuer als Verbindlichkeit aufweisen, die u.U. anzurechnende Vorsteuer als Forderung. Als Umsatzsteuervorauszahlung sollte auch hier eine Verbindlichkeit i.H. Deiner 74,75 Euro ausgewiesen sein.

In Deiner Bilanz werden diese Werte dann konsolidiert ( zusammengefasst) dargestellt. Sieht in etwa dann so aus:

Passivseite:

Umsatzsteuer xxxxxx
Vorsteuer xxxxxxx
( ergibt Deine Umsatzsteuerlast von 2.140,15 )
Umsatzsteuervorauszahlung -74,45

Ergibt eine Umsatzsteuerzahllast von Deinen 2.214,60 Euro. Diese ist auch als Verbindlichkeit in der Bilanz zu sehen!

Das Du die Ust erst im Januar gezahlt hast, hat in der Bilanz keine Bedeutung…vermindert lediglich Deine Verbindlichkeit.

Hoffe, meine Erklärung konnte helfen.

Viele Grüße

Tina

Hallo Aprilscherz (toller Name…)
leider kann ich Dir da nicht helfen. Das hört sich
etwas verwirrend an. Warum zählst Du das Guthaben zu
der Nachzahlung, müsstes Du es nicht abziehen?
Hoffe Du findest jemand.
Viele Grüsse und viel Erfolg. Peggy

Was ist genau mit SCHLUSSBESTAND gemeint?

Mein Fall:

Quartal 2009 habe ich 437,34 EUR vom Finanzamt

erstattet

bekommen.

Quartal 2009 habe ich 94,98 EUR und für das 3. Quartal

27,57

EUR gezahlt Für das 4. Quartal habe 240,00 EUR erst im

Januar

2010 gezahlt.

Laut Umsatzsteuererklärung 2009 verbleibene

Umsatzsteuer

beträgt 2.140,15 EUR. Dazu ist das Vorauszahlungssoll

2009,

also das Guthaben von 74,45 zuzurechnen. Ergibt eine
Nachzahlung von 2.214,60 EUR.

Was ist wo in der Schlussbilanz per 31.12.2009

anzusetzen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

Hallo Aprilscherz,
war leider ewig nicht mehr „drin“; sorry. Hoffe, Deine Anfrage ist anderweitig beantwortet?!
Gruß,
Sven P.

ja, so ist es und danke!

Habe es so eingereicht und die Bescheide sind zwischenzeitlich auch so bestandskräftig geworden.
Danke noch mal für diese clevere Antwort!

Ds kann ich leider nur am 1.4. beantworten