Umsatzsteuer - teilweise Kleinunternehmen

Liebe Expertinen und Experten,
ich habe ein Problem mit dem Umsatzsteuer und brauche dringend Eure Hilfe.

Das Problemt:
Im Jahr 2009 hatte ich in der Zeit von Januar bis Oktober ein Kleingewerbe gehabt.
Im November wurde ich selbständig in Vollzeit. Ich habe das neue Gewerbe angemeldet, ohne die Kleinunternehmerregelung.
Somit wurde ich umsatzsteuerpflichtig. Habe für die Monate November und Dezember die Umsatzsteuermeldung gemacht und die Steuer abgeführt.

Heute habe ich den Steuerbescheid bekommen. Das FA will auch die Umsatzsteuer für die Zeit Jan-Okt (Kleinunternehmen). Ich war aber in der Zeit gar nicht USt-pflichtig. In den Rechnungen habe ich auch keine Steuer ausgewiesen. Ich habe in der Zeit von Jan. bis Okt. auch keine Vorsteuer gezogen.

Was mache ich jetzt? Ist das FA immer im Recht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Ich wünsche ein wunderschönes Wochenende.
Gosia

Moin Moin,
wenn das Gewerbe mit einem Umsatz - ich meine - bis
17 000,00 Umsatz gemeldet wurde, so ist es nicht möglich eine Rechnung mit Mwst. auszustellen, also auch keine Mwst. zu kassieren und demnach auch nicht abzuführen.
Um die ganze Sache nicht in die Länge zu ziehen - folgendes.
Es gibt die preiswerte Variante - selber zum FA gehen und dort mit dem Sachbearbeiter die Sache klären. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, geht kein Weg daran vorbei einen Steuerberater zu bemühen. Hier sollte man keinen Guten aussuchen - SONDERN den BESTEN!
Soviel von mir.
Ein schönes Wochenende wünscht
hph49
Ps. Das FA hat keineswegs immer RECHT!

Hallo Goisa,

das Finanzamt ist nicht immer im Recht, aber bei Deinem Fall hat das Finanzamt Recht.

Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer genauso wie die Einkommensteuer. Du kannst also nicht einen Teil als Kleinunternehmer machen und einen anderen Teil als Regelunternehmer. Du mußt Dich für das ganze Jahr entscheiden.

Am Besten legst Du nun Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid ein und ermittelst die Umsatzsteuer für die Monate Januar bis Oktober richtig.
Ermittle auch Deine Vorsteuer für diese Monate und bringe die in Abzug. Du fährst dann ja nicht schlechter.

Viele Grüße, Moni

hallo goisa,

dringenst gegenüber dem finanzamt einspruch gegen den steuerbescheid einlegen. unbedingt auf die fristen achten !!!

und deine zu deiner zweiten frage: nein.

mfg

jan schaarschmidt