Umsatzsteuer und Bauträgertätigkeit

Jemand hat schon einige Häuser, die vermietet werden. Jetzt erbt er ein Grundstück in stark sanierungsbedürftigem Zustand. Er will sich jetzt selbständig machen und das Haus sanieren, später weitere alte Häuser kaufen und auch sanieren, also eine Tätigkeit als Bauträger ausführen. Gewerbe hat er schon angemeldet.

Wie ist es dann mit der USt ? Kann er von allen Bauleistungen, die er vergibt die USt erstattet bekommen ?

Vielen >Dank für gute Antworten.

Wie ist es dann mit der USt ? Kann er von allen Bauleistungen,
die er vergibt die USt erstattet bekommen ?

Vorübergehend schon. Bis er das Objekt veräußert und den dann fälligen USt-Satz vom Käufer verlangen und an das FA abführen muss.

Umsatzsteuer ist für Gewerbetreibende immer ein Durchlaufposten. Entweder sie wird fällig oder nicht. Profitieren kann er dabei jedenfalls nicht.

Gruß
s.