Habe selbst Schaden an meinem PKW verursacht. Die Kfz.-Versicherung übernimmt die Kosten (minus Selbstbeteiligung). Sie will von den zu erstattenden Reparaturkosten die Umsatzsteuer nicht erstatten - da ich selbständig bin.
M.E. hat meine gewerbliche Tätigkeit hingegen nichts mit der Kostenerstattung zu tun. Ich habe ja schließlich keinen „Umsatz“ mit dem Schaden getätigt.
Ist das Verhalten der Versicherung richtig?
M.E. müsste die Versicherung die komplette Reparatursumme erstatten, d.h. einschließlich Umsatzsteuer.
Danke für die Hilfe!
Wolfgang Grunwald
Hallo Herr Grunwald,
die Frage nach der Umsatzsteuer richtet sich in erster Linie nach Ihrem „Steuerstatus“. Sofern Sie selbst dem so genannten Vorsteuerabzug unterliegen ist die Vorgehensweise der Versicherung richtig.
Sollten Sie, etwa wie bei der Kleinunternehmerregelung, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, so haben Sie auch einen Anspruch auf die einbehaltene Umsatzsteuer. Sollte dies der Fall sein müsste Ihnen eine entsprechende Bestätigung Ihres Finanzamtes vorliegen - diese in Kopie zur Kfz-Versicherung und die Nachregulierung kommt.
Beste Grüße
Andreas-Christoph Amm
www.ammundpartner.com