Hallo,
nach §10 Abs 1 UStG ist die Berechnungsgrundlage „…nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.“
Somit muss die USt nach dem Nettobetrag berechnet werden und nicht als Summe über die Einzelpositionen berechnet werden (d.h. USt für die Einzelpositionen berechnen und diese dann gerundet summieren).
Was ist wenn in einer Rechnung 2 verschiedene Steuersätze angewendet werden? Gibt es hier dann je einen Nettobetrag (Summe der Positionen) von denen dann die jeweilige Umsatzsteuer berechnet wird?
Grüße
Wolfgang