Umsatzsteuer und Selbstständugkeit

Hallo und guten Tag,

wie lange muss man selständig sein, damit man die erstattete Umsatzsteuer nicht wieder an das Finanzamt zurück zahlen muss?

Z.B. Jemand kauft ein Auto im Juni 2009 und bekommt vom FA die gezahlte Umsatzsteuer (als Beispiel) 2500 Euro erstattet, weil es ein Firmenwagen ist. Wie lange muss die Person weiter selbständig bleiben, so dass sie die Umsatzsteuer nicht wieder ans FA zurück zahlen muss?

Gruß Axel

Das ist nicht so einfach.
Besteht USt-Pflicht (weil Umsätze über 17500 € oder zur USt optiert - was ja sein muss, sonst wäre die USt nicht erstattet worden) und trifft dies in den Folgejahren auch noch zu, ist die Entnahme auch in 5 oder 6 oder 7 Jahren noch USt-Pflichtig.

Einzig der Wechsel zur KU-Regelung VOR Gewerbeabmeldung 5 Jahre nach Kauf würde uU die USt „sichern“.

Servus,

Korrektur des Vorsteuerabzuges gem. § 15a UStG in diesem Fall innerhalb von fünf Jahren ab Anschaffung, danach nicht mehr. In diesem Fall geht es aber nur um anteilige Kürzung des Vorsteuerabzuges pro rata temporis.

Wenn die Unternehmereigenschaft selbst in Zweifel steht, kann das unter Umständen zehn Jahre nach Ablauf des fraglichen Kalenderjahres lang korrigiert werden - wenn nämlich dem FA etwas vorgeschwindelt worden ist, und das Unternehmen nur erfunden ist.

Schöne Grüße

MM