Hallo liebe Experten
Wenn jemand einen gemeinnützigen Verein gründen würde und mittels eines Projektes - z.B. den Verkauf von Kalendern seine Vereinsziele erreichen möchte, kann er dann:
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Die Produktion evtl. in Polen stattfinden lassen? Müsste er dann
Umsatzsteuer in Polen zahlen? Oder erst nach Einfuhr in
Deutschland. Wie sähe es dann mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll aus?
Könnte ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden?
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Bei Produktion in Deutschland - müsste er dann Umsatzsteuer zahlen?
Gibt es da einen Vorsteuerabzug?
3)Müsste er dann von dem Verkaufserlös Umsatzsteuer abführen? Wenn ja wären es dann 7% oder 19%?
Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen
Sandra
Hallo
Kurz vorweg,
da ich nicht annehme, dass der gemeinnützige Zweck was mit dem Verkauf / Handel von Kalendern zu tun hat, gehe ich davon aus, dass ein Gewinn daraus der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegt, soweit die Freibeträge bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Vereine überschritten werden.
zu 1)
wenn der Verein Kalender in Polen einkauf, um diese in Dtl. weiterzuverkaufen, sollte er sich eine USt-Id. Nummer geben lassen. Dann erfolgt der Einkauf aus Polen (soweit der polnische Unternehmer eine polnische USt-Id. Nummer hat) hat ohne Umsatzsteuer / Zoll.
zu 2)
soweit der liefernde Unternehmer Umsatzsteuer abführt und die Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist - ja. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verein selber Umsatzsteuerpflichtig ist. - siehe hierzu 3)
zu 3)
da ich davon ausgehe, dass der Verkauf von den Kalendern nicht gemeinnützig ist, ist der Verkauf umsatzsteuerpflichtig. - Da der Verkauf von Kalendern nicht zu den begünstigten Artikeln gehört (Anlage 2 zum Umsatzsteuergestz), gilt nach meiner Meinung der Steuersatz von 19%.
Es sei denn, (da würde ich aber vorher beim zuständigen Fianzamt nachfragen), der Verkauf von Kalendern ist in dem Fall wirtschaftlicher Zweckbetrieb, dann könnten die 7% Umsatzsteuer gelten.
Jens-Uwe
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da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster…
der Handel mit Kalendarien erscheint zwar in der Tat als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb…aber auch dann, wenn es sich eine Aktivität eines "Spendensammelvereines handelt?
Des weiteren ist in bestimmten Rahmen auch ein echter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht ertragsteuerpflichtig…sozusagen eine Geringfügigkeitsgrenze…(§ 64 III : 30.678 € p.a.)
Wenn und soweit der Verein keine ust-pflichtigen Leistungen erbringt, kann er keinen innergemeinschaftliche Erwerb bewirken; dann gibt es auch keine innergemeinschaftliche Lieferung an ihn…
Wenn der Verein für seinen wirt. Geschäftsbetrieb Unternehmer ist, so muß er aber gewisse Lieferschwellen überschreiten, um einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu bewirken…(§ 1 a III Nr. 2 UStG: 12.500 €)
Also, die umsatzsteuerlichen Effekte kann man noch nicht sicher beurteilen…
Da geb ich grundsätzlich Recht, aber wenn der Verein seinen gemeinnützigen Zweck aus dem Verkauf von Kalender erwirtschaften will, gehe ich davon aus, dass enige 10.000,00 € im Jahr gbraucht werden. Da spreche ich aus Erfahrung, da ich selber in einer kleinen Suppenküche helfe und weiss, was man da für Gelder braucht (neben den Lebensmittelspenden).
Lass den Verein nur 10000 - 15000 Kalender verkaufen, dann sind sowohl § 64 III AO, als auch die Lieferschwelle schnell geknackt.
Zum wirschaftlichen Geschäftsbetrieb hab ich deswegen extra geschrieben, dass u.U auch wirtschaftlicher Zweckbetrieb gelten könnte. Aber das muss abgeklärt werden. Das es komplett ohne USt abläuft bezweifele ich stark
Jens-Uwe
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