Jetzt bin ich mal auf die Antwort gespannt…
Folgendes Problem:
Seit 1999 habe ich ein Unternehmer als Kleinunternehmer angemeldet.
2004 wurde die Grenze (wegen Umsatzsteuer) überschritten.
Für 2005 wurde versehentlich keine Umsatzsteuererklärung gemacht.
Seit 2006 wird die Umsatzsteuererklärung gemacht.
Bis 2005 wurden die Rechnungen o h n e Umsatzsteuererklärung erstellt (nicht sep. ausgewiesen). Somit wurde der gesamte Betrag bei der Einkommensteuer als Einnahme angegeben.
Nun kam das Finanzamt und will eine Umsatzsteuererklärung für 2005 haben.
Ergänzende Information: Mein Hauptauftraggeber ist in den freien Berufen tätig und zahlt keine Umsatzsteuer und ist somit nicht vorsteuerberechtigt.
Frage 1:
Muss ich die Umsatzsteuiererklärung denn jetzt noch machen (für 2005)
Frage 2:
Aus welchem Betrag muss ich die Umsatzsteuer berechnen? Was ich meine ist folgende Frage an einem beispiel erläutert:
Damaliger Bruttorechnungsbetrag einer Rechnung: 1.160 EURO
Muss ich bei diesem Betrag nun aus den 1.160 EURO die Umsatzsteiuer bezahlen oder kann ich die Rechnung für damals berichtigen und dann wie folgt abändern:
Nettobetrag: 1.000 EURO
zuzüglich 16 % MWSt 160 EURO
Bruttobetrag: 1.160 EURO
Frage 3:
Meine Einkommenssteuererklärung von 2005 habe ich bereits gemacht und wurde ja auch schon „festgesetzt“.
Kann ich hier - wenn ich die Rechnungen abändern kann - eine Berichtiugung der Einkommensteiuer verlangen?
Denn letztendlich wurde vom Finanzamt ja nun eine Umsatzsteuer verlangt, die ich garnicht eingenommen habe.
Oder kann ich diese Kosten nun in meiner nächsten Einkommensteuer berichtigen, denn letztendlich muss ich nun eine Umsatzsteuer bezahlen, die ich garnicht eingenommen habe und somit stellen diese Kosten doch einen Verlust aus dem Betrieb dar.
Bin mal echt gespannt, wie dies die Experten sehen… und ob es hier wirklich Experten gibt…
