Hallo,
bin Freiberufler und möchte meinen Rechner an Privatperson verkaufen. Das Gerät ist über drei Jahre komplett abgeschrieben, die Vorsteuer ist beim Finanzamt geltend gemacht worden. Ich bin nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
Muss ich dem Käufer Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,Hartmut
Hallo,
ja, in der Rechnung sind 19 % USt auszuweisen und ans Finanzamt im Rahmen der USt-Voranmeldung abzuführen.
Hallo,
bin Freiberufler und möchte meinen Rechner an Privatperson
verkaufen. Das Gerät ist über drei Jahre komplett
abgeschrieben,
Das heißt nur, das der „wirtschaftliche Wert“ auf 0,-€ gesetzt wurde - da Sie für mehr als 0,-€ verkaufen, verkaufen Sie mit Buchgewinn (ist für die Steuer irrelevant)
die Vorsteuer ist beim Finanzamt geltend
gemacht worden.
- heißt Sie sind umsatzsteuerpflichtig; kein Kleinunternehmer bzw. befreit!?
Ich bin nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
Muss ich dem Käufer Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt
abführen?
Wenn Sie der Privatperson eine Rechnung stellen, müssen Sie auch Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,Hartmut
Grüße, Björn