wo tragen Berufsanfänger im ersten Jahr der Umsatzsteuerpflicht eigentlich in die Anlage EÜR (Einnahmeüberschußrechnung) die „vereinnahmte“ Umsatzsteuer ein, wenn sie diese noch nicht an das Finanzamt abgeführt haben, sondern erst nach der 1. (jährlichen) Umsatzsteuererklärung im folgenden Jahr abführen?
In der Anlage EÜR gibt es unter Betriebsausgaben nur die Felder:
* Zeile 52 Gezahlte Vorsteuerbeträge
* Zeile 53 An das FA gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Nachtrag- Umsatzsteuer von den Einnahmen abziehen?
In den Ausfüllhinweisen steht:
„Die nachstehend aufgeführten Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit
dem Nettobetrag anzusetzen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind
in Zeile 52 auszuweisen. Kleinunternehmer geben den Bruttobetrag
an. Gleiches gilt für Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den
§§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen. Damit entfällt
insoweit eine Eintragung in Zeile 52.“
Also wo und mit wieviel trägt jetzt zB jemand, der pauschal vorsteuerabzugberechtigt mit 4,8% ist, die zu 7% vereinnahmte, ermäßigte Umsatzsteuer in die EÜR ein?
hallo und danke, wahrscheinlich habe ich mich völlig unklar ausgedrückt, sorry
ich meine wo trägt man diejenige Umsatzsteuer ein, die man an das Finanzamt (aber erst NACHDEM der jährliche USt Bescheid erstellt wurde) weiterreicht und ja nicht behält. sonst würde die ja zum Einkommen gehören.
Oder gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer 2009 tasächlich zum Einkommen, wenn man sie erst mit USt Erklärung 2010 abführt?
ich meine wo trägt man diejenige Umsatzsteuer ein, die man an
das Finanzamt (aber erst NACHDEM der jährliche USt Bescheid
erstellt wurde) weiterreicht und ja nicht behält.
Zeile 53 (im jahr der zahlung)
Oder gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer 2009 tasächlich zum
Einkommen, wenn man sie erst mit USt Erklärung 2010 abführt?
völlig egal, wann man sie abführt. die vom kunden gezahlte umsatzsteuer (vereinnahmte umsatzsteuer) kommt immer in zeile 12