leidere ärgere ich mich mit einem Krandienstleister aus Frankreich der mir einen satten Betrag PLUS Steuer in Rechnung stellt. (Es handelt sich um ein Kraneinsatz (Dienstleistung) in Frankreich) Ich habe Ihm die Steuer verneint, dennoch besteht er darauf. Was kann ich tun? Hat er REcht?
Geschäftskunden: immer ohne UST wenn UST-Nummer vorhanden. Dann kann man das hier mit der Steuererklärung bzw. Voranmeldung verrechnen.
Aber auch wenn Du die Steuer bezahlen solltest, hast Du ja die Rechnung von ihm wo es ausgewiesen wird. Dann kann man sich diese oder die Differenz vom Finanzamt wiederholen.
Hatte damals bei meinem Finanzamt einfach angerufen um das zu klären. Kannst Du eigentlcih auch machen wenn die Lage nicht klar ist.
wenn er dir eine rechnung schreibt muss er seine UST-ID nummer angegeben haben. wenn du ihm seine Übermittelst könnt ihr beide eure jeweiligen UMST per VoST beim Finanzamt ziehen, es ergibt sich eine nullrechnung.
zur sicherheit würde ich das problem noch einem anderen Experten übergeben, da es sich auch um Umsätze nach §13b handeln kann.
in dem falle ist die Rechnung netto zu schreiben.