Umsatzsteuer-Voranmeldezeitraum

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Gewerbe angemeldet und dem Finanzamt auch gleich mitgeteilt, daß ich meine Umsatzsteuervoranmeldung viertelj. abgeben möchte.
Ich wurde darauf hin von meinem Finanzamt auf das neue Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hingewiesen, daß neugegründete Betriebe für die ersten zwei Jahre grundsätzlich eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen.
Gibt es da einen Ausweg?

Danke Ralf

Hallo Ralf,

am letzten Freitag hat auch mir das Finanzamt Berlin mitgeteilt, dass für die ersten zwei Jahre nur eine monatlich Voranmeldung möglich ist, kein Ausweg möglich, oder hast Du eine andere selbsständige Tätigkeit in den mind. letzten zwei Jahren nachweislich ausgeführt?

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

natürlich nicht. Dann soll es eben so sein.
Weißt Du wie lange es dauert, bis man eine USt.-ID Nr. bekommt?

Danke Ralf

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Und was meint Ralf dazu :smile: o.T.

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