Umsatzsteuer-Voranmeldung

hallo zusammen,

bei einer USt-Voranmeldung stellt sich heraus, ob man an’s finanzamt ZAHLEN muss oder vom finanzamt geld ZURÜCKBEKOMMT.

frage: ist denn diese rückerstattung vom finanzamt in der folgenden Ust-Voranmeldung als einnahme anzugeben ?

in meinen schulbüchern finde ich nicht die passende antwort …

frage: ist denn diese rückerstattung vom finanzamt in der
folgenden Ust-Voranmeldung als einnahme anzugeben ?

Nein

Servus,

in den USt-Voranmeldungen werden keine Einnahmen aufgeführt, sondern Umsätze.

Alle Einnahmen, die keine Umsätze sind, kommen da nicht rein. Dazu gehören u.a. USt-Erstattungen, Schadenersatz, Zinserträge.

Schöne Grüße

MM