hallo zusammen,
bei einer USt-Voranmeldung stellt sich heraus, ob man an’s finanzamt ZAHLEN muss oder vom finanzamt geld ZURÜCKBEKOMMT.
frage: ist denn diese rückerstattung vom finanzamt in der folgenden Ust-Voranmeldung als einnahme anzugeben ?
in meinen schulbüchern finde ich nicht die passende antwort …