Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo,

folgendes Szenario:

Ich habe ein Unternehmen und miete einen Server bei einem Unternehmen in Dänemark. Die monatlichen Rechnungen werden aufgrund meines Auftretens als Unternehmer ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Muss die gezahlte Summe auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung genannte werden und wenn ja wo?

Vielen Dank.

versteuerung nach § 13b ustg. 2. seite der meldung. kennziffern 52 und 53. und die vorsteuern holst du dir (voll oder anteilig, je nachdem ob du VOLL-vorsteuerabzugsberechtigt bist) in der kennzahl 67 wieder

Jas, zweimal, als Vorsteuer und Mehrwertsteur, da steht was von § 13 b Reverse Charge. Habe grade keine Erklärung greifbar, also da bitte mal direkt nachlesen, steht drin.
VG Claudia