Umsatzsteuer-Voranmeldung - berichtigte Anmeldung

Hallo!

Ich hab seit über einem Jahr eine PV-Anlage auf dem Dach und habe
hier auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet, sprich: Ich
muss (vorerst) jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Seit vielen Jahren habe ich zudem eine Gewerbeanmeldung, die zum
einen die letzten Jahre kaum genutzt wurde und zum anderen wurde hier
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Nun habe ich seit letztem Jahr doch einige Umsätze mit meinem
gemeldeten Gewerbe. Leider war mir (bis vor ca. zwei Wochen) nicht
klar, dass ich jetzt hiermit ebenfalls in die
Umsatzsteuer-Voranmeldung falle. Ist zwar eigentlich logisch, war mir
aber eben nicht klar.

So, die Rechnungen diesen Jahres sind bereits umgeschrieben, auch das
kein Problem. Die Umsätze für letztes Jahr auch nicht mehr.

Aber: Bisher habe ich bei den Voranmeldungen nur die PV-Umsätze
angegeben. Ergo muss ich jetzt im August eine berichtigte Anmeldung
abgeben. Nur was gebe ich wo an?
Muss ich ALLE meine Umsätze (also auch die, für die die Steuer
bereits abgeführt wurde) oder nur diejenigen angebeben, die bisher
nicht aufgeführt wurden?

Zudem kommt noch der Kauf eines PKW-Anhängers hinzu, der auch wegen
des Gewerbes angeschafft wurde. Wie wird der genau angegeben (wegen
der Vorsteuer…)? Genauso wie die PV-Anlage auch (also Betrag unter
Nr. 66) oder doch eher woanders???

Vielen Dank schon Mal im Voraus für eure Hilfe!

Hallo Hausbaer,

das ist mal ganz klar, ein Unternehmer, ein Unternehmen.
Das heisst, eine UStV für alle Gewerbezweige. Und auch eine einheitliche Kleinunternehmerregelung.
Warum hast Du für die PV Anlage darauf verzichtet?
Was heisst das, die Umsätze sind umgeschrieben, worauf? Mit Ust oder ohne.
Für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer haftest Du auch.
Die Vorsteuer aus dem Anhänger kommt in das Vorsteuerfeld.

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich, Gruuss, Susanne

Hallo,

in der berichtigten Voranmeldung sind alle Umsätze anzugeben.
Die Vorsteuer aus dem Kauf ist in der Nr.66 (Vorsteuer) einzutragen.
Mit freundlichem Gruß

Hallo Hausbaer,

mit der Umsatzsteuer kenne ich mich nicht richtig aus, da ich kein eigenes Gewerbe habe. Mit den Nr. des Vordruckes schon garnicht.

Die Vorsteuer des Hängers kanst Du geltendmachen, die bereits erklärten Umsätze müssen m. E. nicht ein zweites Mal angegeben werden, da dies ja zu einer Doppelbesteuerung führen würde.

Empfehlung:

  1. Steuerberater, kostet aber Geld

daher besser:

  1. Erstelle die Voranmeldung und schnapp Deine paar
    Belege und gehe zum FA; sie müssen Dich dort
    aufklären.

Viel Erfolg

Stefan Seidel

Hallo Hausbaer,

in der Berichtigung UmStvoranmeldung ist die Vorgang und Ablauf genauso wie bei einer normale umStvoranmeldung. Muss nur ankreuzen als „Berichtigte Anmeldung“. Und es müssen ALLE Ümsätzen für den Zeitraum angemeldet werden.
Kauf des PKW-Anhängers wird genauso angemeldet wie normal.

mfg

Hallo!

Ich hab seit über einem Jahr eine PV-Anlage auf dem Dach und
habe
hier auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet, sprich:
Ich
muss (vorerst) jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
abgeben.

Seit vielen Jahren habe ich zudem eine Gewerbeanmeldung, die
zum
einen die letzten Jahre kaum genutzt wurde und zum anderen
wurde hier
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Nun habe ich seit letztem Jahr doch einige Umsätze mit meinem
gemeldeten Gewerbe. Leider war mir (bis vor ca. zwei Wochen)
nicht
klar, dass ich jetzt hiermit ebenfalls in die
Umsatzsteuer-Voranmeldung falle. Ist zwar eigentlich logisch,
war mir
aber eben nicht klar.

So, die Rechnungen diesen Jahres sind bereits umgeschrieben,
auch das
kein Problem. Die Umsätze für letztes Jahr auch nicht mehr.

Aber: Bisher habe ich bei den Voranmeldungen nur die
PV-Umsätze
angegeben. Ergo muss ich jetzt im August eine berichtigte
Anmeldung
abgeben. Nur was gebe ich wo an?
Muss ich ALLE meine Umsätze (also auch die, für die die Steuer
bereits abgeführt wurde) oder nur diejenigen angebeben, die
bisher
nicht aufgeführt wurden?

Zudem kommt noch der Kauf eines PKW-Anhängers hinzu, der auch
wegen
des Gewerbes angeschafft wurde. Wie wird der genau angegeben
(wegen
der Vorsteuer…)? Genauso wie die PV-Anlage auch (also
Betrag unter
Nr. 66) oder doch eher woanders???

Vielen Dank schon Mal im Voraus für eure Hilfe!

Hallo Hausbaer,

meines Wissens gilt für das gesamte Unternehmen (auch mehrere Tätigkeiten) eine einheitliche Regelung.
D.h. es müsste für alle Zeiträume, für die bereits Voranmeldungen abgegeben wurden und bei den sich die Umsätze „geändert“ haben, berichtigte Anmeldungen eingereicht werden.
Gleiches gilt natürlich für Betriebsausgaben. Die VOSt für den Anhänger ist demnach genauso ansetzbar wie für die PV-Anlage.

Aber sicherheitshalber evtl mal einen Fachmann (Steuerberater) konsultieren.

Viele Grüße
hjs

Sorry für die späte Antwort. Die berichtige Umsatzsteuererklärung muß so ausgefüllt werden, als hätte es die erste nicht gegeben, also nochmal alle Umsätze rein. Muß nur das Kreuz rein, daß es eine berichtige Erklärung ist. Aber es müssen, wenn du mehrere falsche Erklärungen abgegeben hast, alle Erklärungen einzeln berichtigt werden. Wahrscheinlich kommt dann eine Umsatzsteuersonderprüfung, ist aber nicht so schlimm. Kommt meist, wenn man eine berichtige Anmeldung abgibt.

Viele Grüße,
blau

einfach alle Umsätze „beider“ Gewerbe ( umsatzsteuerlich gibt es nur eines ) zusammenrechnen, ebenso die Vorsteuer und als berichtigte Voranmeldung ( KZ 110 Eintrag 1 ) kennzeichnen.

Hallo!

Ich hab seit über einem Jahr eine PV-Anlage auf dem Dach und
habe
hier auf die sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet, sprich:
Ich
muss (vorerst) jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung
abgeben.

Seit vielen Jahren habe ich zudem eine Gewerbeanmeldung, die
zum
einen die letzten Jahre kaum genutzt wurde und zum anderen
wurde hier
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Nun habe ich seit letztem Jahr doch einige Umsätze mit meinem
gemeldeten Gewerbe. Leider war mir (bis vor ca. zwei Wochen)
nicht
klar, dass ich jetzt hiermit ebenfalls in die
Umsatzsteuer-Voranmeldung falle. Ist zwar eigentlich logisch,
war mir
aber eben nicht klar.

So, die Rechnungen diesen Jahres sind bereits umgeschrieben,
auch das
kein Problem. Die Umsätze für letztes Jahr auch nicht mehr.

Aber: Bisher habe ich bei den Voranmeldungen nur die
PV-Umsätze
angegeben. Ergo muss ich jetzt im August eine berichtigte
Anmeldung
abgeben. Nur was gebe ich wo an?
Muss ich ALLE meine Umsätze (also auch die, für die die Steuer
bereits abgeführt wurde) oder nur diejenigen angebeben, die
bisher
nicht aufgeführt wurden?

Zudem kommt noch der Kauf eines PKW-Anhängers hinzu, der auch
wegen
des Gewerbes angeschafft wurde. Wie wird der genau angegeben
(wegen
der Vorsteuer…)? Genauso wie die PV-Anlage auch (also
Betrag unter
Nr. 66) oder doch eher woanders???

Vielen Dank schon Mal im Voraus für eure Hilfe!

Hallo,

Muss ich ALLE meine Umsätze (also auch die, für die die Steuer bereits abgeführt wurde) oder nur diejenigen angebeben, die bisher nicht aufgeführt wurden?

Oben auf dem Vordruck gibt es ein Kästchen für ein Kreuz: „geänderte Voranmeldung“. Hier ein Häckchen setzen und alle Umsätze eintragen.

Zudem kommt noch der Kauf eines PKW-Anhängers hinzu,

Das kann ich dir nicht sagen.

Gruß

Hallo, ich habe vor 3 wochen eine firma gegründet und muss zum 10 eine UST-voäanmeldung abgeben. Ich habe noch keine umsätze erzielt, da alles noch am anfang ist. was muss ich beim formular ausfällen? kann ich z.b rechungen wie bärobedarf schon absetzen? und wenn wo.wäre echt froh, wenn mir einer helfen könnte.

Danke im voraus

geben Sie die gesamten Beträge in der nächsten Abgabe mit an, also jetzt bis zum 10.10.
Zum 31.12… bzw. 10.01. ist die Jahres UST fällig, da rechnen sich die Differenzen
In welcher Zeile einzutragen ist, hab ich nicht überprüft - Ihr Steuerberater weiß das ganz genau
gruß maluzo