Kann eine USt.-Voranmeldung (Schätzung) die zu niedrig eingeschätzt wurde zunächst berichtigt werden und später nochmal korrekt im Einzelnen berichtigt werden? Ist es möglich, mehr als einmal zu berichtigen?
Ja.
Allerdings wird das Finanzamt „aufmerksam“, wenn ein Steuerpflichtiger sehr häufig berichtigt. Das könnte z.B. Anlass geben, Belege anzufordern oder eine Betriebsprüfung anzusetzen.
Das kleinere Übel
Servus,
relativ ‚besser‘ als eine bedeutende Differenz in der Jahreserklärung ist das allemal, und auch besser als Werte in der USt-VA, die bei Außenprüfung oder Nachschau nicht aus den gebuchten Werten reproduziert werden können.
Grundsätzlich fällt es aber schon auf, wie @RotAlge bereits erklärt hat, wenn ein Unternehmer nicht in der Lage ist, mehr als fünf Wochen nach Ende eines Monats die laufenden Vorgänge aus diesem Monat ordentlich zu erfassen. Wenn es nicht grade um richtig fette Beträge geht, ist das eher formal vorhandene Risiko „Steuerhinterziehung“ in diesem Zusammenhang vernachlässigbar, zumal es nur genau so lange besteht, wie die richtige und nicht irgendwie hingehuddelte USt-VA nicht abgegeben und bezahlt ist.
Von daher wäre das wahrscheinlich bessere Vorgehen:
- falls noch nicht geschehen, Dauerfristverlängerung einrichten
- blitzartig den fraglichen Monat mit allen Belegen und ggf. USt-haltigen Abgrenzungen buchen
und erst dann
(drittens) Knöppche drücken und eine richtige, mit der FiBu abgestimmte USt-VA rauslassen und übermitteln
Schöne Grüße
MM
Wobei sich mir natürlich die Frage stellt, ab wann das FA eine Schätzung der Umsatzsteuer vornimmt. Ich selber habe es noch nicht erlebt. Wie lange muss man schludern, um sich eine Schätzung einzufangen?
Data