Umsatzsteuer-Voranmeldung davor oder danach ?

Hi,

eine bestimmt wirklich dumme Frage :wink:

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird z.B. am Anfang August für den Juli abgegeben ? Richtig ?

Bin im Moment etwas verwirrt =)

Grüße

Servus Marius,

das richtet sich nach dem Voranmeldungszeitraum:

Wenn der VAZ der Monat ist, ist die VA nebst Zahlung bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig: z.B. August >> 10. September. Es sei denn, Dauerfristverlängerung ist beantragt und die Sondervorauszahlung geleistet. Dann ists ein Monat später, im Beispiel der 10. Oktober.

Wenn der VAZ das Quartal ist, gilt im Beispiel: USt-VA für das III. Quartal fällig am 10. Oktober, bei Dauerfristverlängerung am 10. November.

Nebenbei eine Gegenfrage, weil ich das Gefühl hab, dass da was durcheinandergeht: Mit welchen Werten sollte die USt-VA für August im Juli abgegeben werden? Die Werte zur USt-VA müssen berechnet werden, nicht geschätzt.

Schöne Grüße

MM