Hi,
eine bestimmt wirklich dumme Frage 
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird z.B. am Anfang August für den Juli abgegeben ? Richtig ?
Bin im Moment etwas verwirrt =)
Grüße
Hi,
eine bestimmt wirklich dumme Frage 
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird z.B. am Anfang August für den Juli abgegeben ? Richtig ?
Bin im Moment etwas verwirrt =)
Grüße
Servus Marius,
das richtet sich nach dem Voranmeldungszeitraum:
Wenn der VAZ der Monat ist, ist die VA nebst Zahlung bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig: z.B. August >> 10. September. Es sei denn, Dauerfristverlängerung ist beantragt und die Sondervorauszahlung geleistet. Dann ists ein Monat später, im Beispiel der 10. Oktober.
Wenn der VAZ das Quartal ist, gilt im Beispiel: USt-VA für das III. Quartal fällig am 10. Oktober, bei Dauerfristverlängerung am 10. November.
Nebenbei eine Gegenfrage, weil ich das Gefühl hab, dass da was durcheinandergeht: Mit welchen Werten sollte die USt-VA für August im Juli abgegeben werden? Die Werte zur USt-VA müssen berechnet werden, nicht geschätzt.
Schöne Grüße
MM