Umsatzsteuer-Voranmeldung/Rechnungen vergessen

Hallo,

wenn man bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung zwei Ausgaben-Rechnungen aus dem Vormonat vergessen hat mit anzugeben, gibt es da die Möglichkeit, Elster für den Vormonat nochmal zu „verbessern“, obwohl das FA die zurückzuerstatttende UST. schon dem Geschäftskonto gutgeschrieben hat? Oder entspricht es der „gängigen Praxis“ die beiden Rechnungen im Folgemonat mit anzugeben?

Es geht um ein Kleinunternehmen, was aber freiwillig von der Kleinunternehmerregelung freigestellt ist und daher auf seinen Rechnungen UST ausweist.

Wer weiß darüber Bescheid?

pukedi

Hallo!

Man gibt eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den betreffenden Monat ab.

Also in dem betreffenden Monat die fehlenden Rechnungen buchen und dann per ELSTER die Anmeldung erneut mit dem Kennzeichen „berichtigt“ versenden. (Hier weiß allerdings nicht wie das bei ELSTER funktioniert, weil ich Datev-verwöhnt bin. Am besten hier mal auf der ELSTER-Seite nachschauen)

Die Differenz ist dann an das FA zu zahlen.

Viele Grüße
e

Korr. USt-VA Theorie vs. Praxis
Hi !

In der Theorie ist das von expertobe gesagte richtig. In der Praxis erfolgt die „Korrektur“ üblicherweise mit dem Folgemonat.

Diese Praxis-Methode kann allerdings im Rahmen von Prüfungen bei einem pingeligen Prüfer auch zu Problemen führen.

BARUL76

Diese Praxis-Methode kann allerdings im Rahmen von Prüfungen
bei einem pingeligen Prüfer auch zu Problemen führen.

=> AEG…
genau an diesen wurde gedacht :wink:

Danke euch beiden, mich hat sowohl die korrekte als auch die „gängige“ Methode interessiert. Hab mittlerweile rausgefunden, dass man bei Elster die Korrektur tatsächlich nur abschicken muss, ohne noch einen Kommentar per Mail hinterherzuschicken. Kann mir aber vorstellen, dass die Handhabung was das angeht von FA zu Fa unterschiedlich gehändelt wird.

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