Umsatzsteuer-Voranmeldung vergessen

Hallo Ihr Lieben,

folgende fiktive Fragestellung:

Nehmen wir mal an, ein Freiberufler erhält Ende 2009 die Begleichung einer Rechnung seines Kunden. Diese wird die einzige sein, die er in dem Abrechnungsjahr gestellt hat. Zu Beginn des Jahres teilte er dem Finanzamt mit, dass sein Gewerbebetrieb ruht. Aufgrund privater Umstände hat der Freiberufler keine Umsatzsteuer-Voranmeldung für diese RG gemacht. Dieses möchte er aber (März 2010) sofort nachholen.
Was soll er am Besten machen? Gibt es eine Art Jahres-Einkommenssteuererklärung? Oder soll er per Elster einfach seine Voranmeldung für 12/09 machen und dem FA übermitteln?

Vielen Lieben Dank für eure Diskussion!
Susanne

musste denn überhaupt monatlich oder vierteljährlich eine Voranmeldung abgegeben werden? Wenn ja, sollte man dies schnellszens nachholen.
Wenn nein: reicht es mit der Jahreserklärung 2009!

E.

Hallo,

das eine Voranmeldung gemacht werden muss, steht glaube ich ausser Frage. Die Frage ist nur, was währe in dem geschilderten Fall die beste Lösung um die Versäumte Anmeldung/Zahlung nach zu holen?
Noch mal: Mit einer verspäteten Erklärung für Dez. 09 oder könnte es auch per Jahreserklärung gemacht werden? Bei der Antwort zu beachten, dass die Geschäftstätigkeit dem FA als ruhend gemeldet ist.
Noch weitere Ideen :smile:

nochmals die Frage: mussten Voranmeldungen in 2009 eingereicht werden?? Nur wenn ja und man falsche Angaben gemacht hat, muss jetzt nochmals berichtigt werden!
Ansonsten Jahreserklärung!

E.

E.

Hallo!

Eigentlich kann ich gar keine Antwort darauf geben, da ich es nicht weis. Ich würde aber sagen Nein. Denn das Gewerbe ruhte ja bisher und aus diesem Grund wurden keine Voranmeldungen getätigt.

Denn das Gewerbe ruhte
ja bisher und aus diesem Grund wurden keine Voranmeldungen
getätigt.

Das ist aber nicht ausschlaggebend!
Interessant ist, ob Voranmeldungen hätten abgegeben werden müssen wenn das Gewerbe nicht geruht hätte.

Hallo,

die Voranmeldung 12/09 müsste doch längst angemahnt, wenn nicht sogar geschätzt sein, wenn eine Abgabeverpflichtung bestanden hätte.

Also diese Finanzamtspost müsste dem Threadersteller schon bekannt sein.

Gruß
Lawrence

die Voranmeldung 12/09 müsste doch längst angemahnt, wenn
nicht sogar geschätzt sein, wenn eine Abgabeverpflichtung
bestanden hätte.

Nicht, wenn dem FA das Gewerbe als ruhend gemeldet wurde und das FA daher auf die Abgabe von VA verzichtet hat.
(Was zugegebenermassen sehr unwahrscheinlich ist…)