Ich bin deutscher Freiberufler und derzeit in Österreich tätig. Dabei
fallen Kosten für Hotel, Mautgebühren etc. an. Wie kann / muss ich die
in Österreich anfallende Umsatzsteuer bei meiner
Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland gelten machen?
Wurde doch schon beantwortet:
Servus,
die Umsatzsteuer aus Rechnungen von österreichischen Unternehmern, die an einen deutschen Unternehmer gerichtet sind, kann dieser nur im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens (über das BZSt) geltend machen.
Mautgebühren enthalten keine abziehbare Vorsteuer.
Kraftstoff für PKWs ist in Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, mithin auch vom Vorsteuervergütungsverfahren.
Der Antrag auf Vorsteuervergütung muss mit Einreichung der nummerierten Originalbelege bis 30.09. des Folgejahres beim BZSt gestellt werden.
Schöne Grüße
MM