Umsatzsteuer-voranmeldungen bei insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite beruflich als steuerfachangestellte und habe ein problem bezüglich einer insolventen gmbh. und zwar liegt in meinem fall eine umsatzsteuerliche organschaft vor, d.h. die ust/vorst wurden über den gf angemeldet und abgeführt. ich habe jetzt die bis zum tag der insolvenzeröffnung erbrachten umsätze in der ust-va des gf angegeben (soll-versteuerung), wobei ich die vorsteuern aus den offenen verbindlichkeiten der gmbh korrigiert habe. die seit eröffnung des insolvenzverfahrens gezahlten vorsteuern habe ich über die ust-va des insolvenzverwalters (eigene neue st.nr.) geltend gemacht. jetzt meine frage: ist die handhabe so in ordnung? oder muss evtl. die korrektur der vorsteuern lt. der ust-va des gf wiederum rückgängig gemacht werden, wenn die kosten durch den insolvenzverwalter gezahlt werden? und kann der gf seine ansprüche aus den von ihm geschuldeten umsatzsteuerzahllasten gegenüber der insolventen gmbh geltend machen? mein besonderes problem ist, dass es für den gf einen umsatzsteuer-vz-bescheid für den monat der insolvenzeröffnung gibt, für den die einspruchsfrist demnächst abläuft (kein vorbehalt der nachprüfung) und der durch die korrektur der vorsteuern denkbar ungünstig ausfällt für den gf.

ich bin für jeden hinweis dankbar, da mir bei dem thema insolvenz die erfahrung fehlt.

vielen dank!

Hallo,

keine Ahnung, das mus der Insolvenzverwalter wissen…

Gruß Martin

vorbehalt der nachprüfung) und der durch die korrektur der
vorsteuern denkbar ungünstig ausfällt für den gf.

ich bin für jeden hinweis dankbar, da mir bei dem thema
insolvenz die erfahrung fehlt.

vielen dank!

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite beruflich als steuerfachangestellte und habe ein
problem bezüglich einer insolventen gmbh. und zwar liegt in
meinem fall eine umsatzsteuerliche organschaft vor, d.h. die
ust/vorst wurden über den gf angemeldet und abgeführt. ich
habe jetzt die bis zum tag der insolvenzeröffnung erbrachten

Meiner Meinung nach ist das so in Ortnung.
Bin aber nicht mehr so ganz im Stoff und würde schlicht bei der Finanzbehörde oder Insolvenzverwalter nachfragen.(als Privatperson)
gruß
Jörg

umsätze in der ust-va des gf angegeben (soll-versteuerung),
wobei ich die vorsteuern aus den offenen verbindlichkeiten der
gmbh korrigiert habe. die seit eröffnung des
insolvenzverfahrens gezahlten vorsteuern habe ich über die
ust-va des insolvenzverwalters (eigene neue st.nr.) geltend
gemacht. jetzt meine frage: ist die handhabe so in ordnung?
oder muss evtl. die korrektur der vorsteuern lt. der ust-va
des gf wiederum rückgängig gemacht werden, wenn die kosten
durch den insolvenzverwalter gezahlt werden? und kann der gf
seine ansprüche aus den von ihm geschuldeten
umsatzsteuerzahllasten gegenüber der insolventen gmbh geltend
machen? mein besonderes problem ist, dass es für den gf einen
umsatzsteuer-vz-bescheid für den monat der insolvenzeröffnung
gibt, für den die einspruchsfrist demnächst abläuft (kein
vorbehalt der nachprüfung) und der durch die korrektur der
vorsteuern denkbar ungünstig ausfällt für den gf.

ich bin für jeden hinweis dankbar, da mir bei dem thema
insolvenz die erfahrung fehlt.

vielen dank!

Hallo Snoopy999,

leider kann (und darf - Steuerberatungsgesetz) ich Ihre Frage nicht beantworten. Habe auch noch nie etwas ähnlich kompliziertes gehört.

Ich würde mich aber an die Finanzverwaltung wenden oder einen Fachanwalt für Steuerrecht befragen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Ab Insoeröffnung hat allein der Insolvenzverwalter das sagen und der entscheidet was wie gehandhabt wird.
So schreibt es das InsO gesetz vor

Hallo,

danke für Deine Anfrage. Ich denke aber, dass es kein spezifisches Problem der Insolvenzordnung ist, sondern eher ein steuerrechtliches. Regelungen über die Handhabe der Abgaben sind im Insolvenzrecht nicht geregelt. Hierzu reichen meine Kompetenzen nicht aus, um die Frage ordentlich und sauber klären zu können. Stelle die Fragen doch bitte einmal öffentlich im Brett für Fragen zu Steuer und Abgaben

Viele Grüße aus Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Frage führt zu sehr in das Steuerrecht, als dass wir diese rechtsverbindlich oder befriedigend beantworten könnten.
Dazu sollte ein Steuerberater kontaktiert werden.

sorry, k. a.

Hallo,

Du mußt es getrennt sehen, aufgrund der Insolvenz muß, wie Du richtig erkannt hast die Umsatzsteuer korrigiert werden und auch die Vorsteuer. Der Insolvenzverwalter ist in erster lInie dafür da, um alle noch zu holenden Gelder an alle Gläubiger zu gleichen teilen zu verteilen und nicht nur für das Finanzamt da zu sein. Selbst seine Kosten werden hinterher separat abgerechnet.

Viele Grüße
Yvonn Dosse

sorry, da kann ich nicht helfen
bitte mal einen rechtsanwalt oder steuerbearter fragen