Tag zusammen,
also ich habe da ein paar Verständnisprobleme in Bezug auf folgenden Sachverhalt:
Angenommen wir haben einen selbständigen Fliesenleger F. F hat sein Unternehmen im Juni 2004 beim Gewerbeamt angemeldet und den Fragebogen des zuständigen FA´s ausgefüllt und zurückgeschickt. F möchte nach Regelbesteuerung bemessen werden. Im Oktober stellt F die erste Rechnung aus: 1000 acto , nach §13b UStG „Leistungsempfänger als Steuerschuldner“ und verweist zusätzlich auf seine Freistellung nach §48b EStG „Befreiung von der Bauabzugssteuer“. Demnach wäre die Steuerzahllast bislang bei 0 Euro.
Wenn ich die Materie richtig verstanden habe, müsste F nachträglich für die Monate Juni (also Beginn des Wirtschaftsjahres) bis heute die Umsatzsteuer- VA abschicken. Wie schaut es denn nun mit betrieblichen Aufwendungen in dieser Zeit aus?! Wie ist es mit Werkzeug und Material, das F innerhalb dieser Zeit für seinen Betrieb erworben hat und - viel wichtiger - , was kann man aus den Aufwendungen machen, die F vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeiten gemacht hat? Das können u.a. Kleinigkeiten, aber auch GWG´s oder Gegenstände die nach AfA- Tabelle behandelt werden müssen.
Wer kann mir da mal weiterhelfen?!